Riederwaldtunnel - Keine Bebauung ohne baureife Planung der Einhausung
Begründung
ohne baureife Planung der Einhausung Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, sich mit dem Bauträger des Riederwaldtunnels in Verbindung zu setzen um einen Bauaufschub des Riederwaldtunnels und geplanter Vorbereitungsarbeiten bis zur baureifen Planung der Einhausung zu bewirken Begründung: Das Hessische Verkehrsministerium beabsichtigt für beide Autobahnen A 661 und A66 im Frankfurter Osten zwei neue getrennte Planänderungsverfahren durchzuführen. Neben der neuen Verkehrsuntersuchung wird es wieder neue Lärm- und Schadstoffgutachten geben. Damit sind die erst 2011 vorgestellten "ergänzenden Lärmschutzmaßnahmen" bereits abgelöst. Ein Bauaufschub gewährleistet, dass die Anwohnerinnen und Anwohner nicht durch mehrere Bauprojekte über längere Dauer belastet werden. Ein Baubeginn ohne baureife Planung der Einhausung würde zu hohem bürokratischem Aufwand, Verschwendung der Mittel der öffentlichen Hand, erhöhten Verkehrsengpässen und gegebenenfalls jahrelangen Bauvorhaben führen.