Aufstellung von Fahrradbügeln (III)
Begründung
Der Ortbeirat 5 bittet den Magistrat, an folgenden Stellen Fahrradbügel aufzustellen: - Oppenheimer Landstraße, jeweils auf dem Bürgersteig zwischen den Parkplätzen, vor den Hausnummern 4, 8, 10, 12, 22 - Oppenheimer Landstraße 48, Ecke Schwanthaler Straße 53 auf der Sperrfläche - Oppenheimer Landstraße, gegenüber der Hausnummer 3 auf dem Bürgersteig zwischen den Bäumen - Holbeinstraße auf der Kiesfläche des Mittelstreifens in Höhe der Hausnummer 4. Begründung: In Sachsenhausen fehlen zahlreiche Fahrradabstellplätze. Daher ist es Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern häufig nicht möglich, ihre Räder ordnungsgemäß abzustellen. Durch das Aufstellen von Fahrradbügeln können Fahrräder ordnungsgemäß abgestellt und mögliche Störungen verhindert werden.