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5G-Mobilfunkabdeckung im Ortsbezirk 1 sicherstellen

Vorlagentyp: OF CDU

Antrag

Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten, 1. bis wann es geplant ist, die 5G-Abdeckung im Ortsbezirk 1 flächendeckend zu gewährleisten, 2. bis wann diese flächendeckend auf 5G standalone aufgerüstet werden soll und 3. ob dabei die Expertise sowie das Unterstützungsangebot des hessischen Digitalministeriums in Anspruch genommen werden.

Begründung

5G bietet deutlich höhere Datenübertragungsraten im Vergleich zu 4G. Dies ermöglicht schnellere Downloads, reibungsloses Streaming und eine verbesserte Benutzererfahrung. Die Latenzzeit, also die Verzögerung bei der Datenübertragung, ist bei 5G wesentlich geringer. Dies ist besonders wichtig für Anwendungen, die Echtzeitkommunikation erfordern, wie z.B. Online-Gaming, Videokonferenzen, autonomes Fahren oder Börsengeschäfte. 5G kann eine größere Anzahl von Geräten gleichzeitig versorgen. Dies ist entscheidend in dicht besiedelten Gebieten oder bei Großveranstaltungen, wo viele Menschen gleichzeitig das Mobilfunknetz nutzen. 5G bereitet den Weg für das Internet der Dinge, bei dem viele Geräte miteinander vernetzt sind. Dies umfasst Smart Homes, vernetzte Fahrzeuge, Verkehrsleitsysteme und industrielle Anwendungen. Eine gute 5G-Abdeckung ist eine wichtige Voraussetzung für die Wirtschaft, um neue Geschäftsmodelle und Innovationen zu ermöglichen, aber auch effizienter zu Arbeiten und neue Dienstleistungen anzubieten. 5G basiert im Kernnetz allerdings in großen Teilen noch auf umgebauter LTE/4G-Technologie (5G non standalone). Erst mit 5G standalone (bzw. 5G+ bei Vodafone) handelt es sich um ein reines 5G-Mobilfunknetz, das es erlaubt, alle Vorteile von 5G auszuschöpfen.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

32
32. Sitzung OBR 1
TO I
✕ Abgelehnt

GRÜNE, SPD, Linke und Die Partei gegen CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Annahme:
CDU FDP ÖkoLinX-ARL
Alle:
GRÜNE SPD Linke Die Partei