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Gehweg zwischen Güterplatz und Ludwigstraße sanieren und gleichzeitig dortigen Baumbestand sichern!

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

Ludwigstraße sanieren und gleichzeitig dortigen Baumbestand sichern! Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 10 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, im Rahmen der Neugestaltung des Güterplatzes zu prüfen, inwieweit der Gehweg der nördlichen Straßenseite der Mainzer Landstraße (zwischen Güterplatz und Ludwigstraße) in die Arbeiten mit einbezogen werden kann. Dieser befindet sich in einem sehr schlechten Zustand. Zudem muss dringend etwas für die dortigen Bäume getan werden, denen nur noch eine sehr kleine unversiegelte Fläche zur Verfügung steht. Zu sanierender Bereich zwischen Güterplatz und Ludwigstraße Begründung: Der betreffende Bereich verfügt über einen für diesen Teil der Mainzer Landstraße eher seltenen Baumbestand. Um das wenige Grün in diesem Teil des Gallus zu erhalten, ist eine Vergrößerung der unversiegelten Fläche angebracht. Zudem ist die Sanierung des Gehweges erforderlich. Bei einer Einbeziehung der Maßnahme in die Umgestaltung des Güterplatzes könnte dies kostengünstiger erfolgen, als wenn diese separat durchgeführt werden würde.

Inhalt

Antrag vom 25.02.2012, OF 137/1

Betreff: Gehweg zwischen Güterplatz und Ludwigstraße sanieren und gleichzeitig dortigen Baumbestand sichern! Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 10 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, im Rahmen der Neugestaltung des Güterplatzes zu prüfen, inwieweit der Gehweg der nördlichen Straßenseite der Mainzer Landstraße (zwischen Güterplatz und Ludwigstraße) in die Arbeiten mit einbezogen werden kann. Dieser befindet sich in einem sehr schlechten Zustand. Zudem muss dringend etwas für die dortigen Bäume getan werden, denen nur noch eine sehr kleine unversiegelte Fläche zur Verfügung steht. Zu sanierender Bereich zwischen Güterplatz und Ludwigstraße Begründung: Der betreffende Bereich verfügt über einen für diesen Teil der Mainzer Landstraße eher seltenen Baumbestand. Um das wenige Grün in diesem Teil des Gallus zu erhalten, ist eine Vergrößerung der unversiegelten Fläche angebracht. Zudem ist die Sanierung des Gehweges erforderlich. Bei einer Einbeziehung der Maßnahme in die Umgestaltung des Güterplatzes könnte dies kostengünstiger erfolgen, als wenn diese separat durchgeführt werden würde.Beratung im Ortsbeirat: 1

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