Niederrad: Parkplätze in der Lyoner Straße Höhe Hahnstraße
Begründung
Straße Höhe Hahnstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in der Lyoner Straße zwischen Hahnstraße und der Einmündung der verlängerten Saonestraße das Parken am rechten Fahrbahnrand zu erlauben. Begründung: Auf dem genannten Straßenabschnitt besteht Halteverbot von der Einmündung Hahnstraße bis kurz hinter der verlängerten Saonestraße. Leider wird das Verbot nicht eingehalten, sondern verbotenerweise auf dem Grünstreifen geparkt - Foto. Da im weiteren Straßenverlauf legal auf der Straße geparkt werden darf, ist nicht einsichtig, warum das im genannten Abschnitt verboten sein soll. Durch die Maßnahme könnten Parkplätze geschaffen und der Grünstreifen vor Falschparkern geschützt werden. Künftig könnte der Grünstreifen durch eine geeignete Bepflanzung aufgewertet werden. Illegales Parken auf dem Grünstreifen der Lyoner Straße - Quelle: Antragstellerin