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Fußgängerüberweg auf Höhe der Baustelle in der unteren Berger Straße

Vorlagentyp: OF LINKE

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für die Zeit der Baumaßnahmen in der Berger Str. 88 einen Fußgängerüberweg auf Höhe der Berger Str. 86 mit entsprechenden gekennzeichneten Halteverbotszonen einzurichten. Hierbei soll ein barrierefreier Zugang zu beiden Straßenseiten gewährleisten werden. Weiterhin wird der Magistrat beauftragt zu prüfen, ob auf der östlichen Seite der Berger Str. für die Zeit der Baumaßnahmen ein temporärer Gehweg eingerichtet werden kann.

Begründung

Aufgrund der bevorstehenden Abriss- und Baumaßnahmen in der Berger Str. 88 wurde der gesamte Gehweg auf der östlichen Straßenseite abgesperrt, sodass Fußgänger*innen auf diesem stark befahrenen Abschnitt auf die Fahrbahn ausweichen oder die andere Straßenseite nutzen müssen. Es gibt jedoch keine sichere Überquerungsmöglichkeit unterhalb der Absperrung und durch die vielen parkenden Autos wird die Sicht auf die Fahrbahn eingeschränkt, was zusätzlich eine Gefahr darstellt. Je nach Belegung der Parkplätze, ist eine barrierefreie Überquerung der Straße die meiste Zeit überhaupt nicht möglich.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 6
OBR 3
TO I, TOP 13
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 1272 2021 Anregung an den Magistrat OM 1273 2021 1. Die Vorlage OF 91/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 135/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 136/3 wird für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 164/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke VOLT ÖkoLinX-ARL Alle