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Fußgängerüberweg auf Höhe der Baustelle in der unteren Berger Straße

Vorlagentyp: OF LINKE.

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für die Zeit der Baumaßnahmen in der Berger Str. 88 einen Fußgängerüberweg auf Höhe der Berger Str. 86 mit entsprechenden gekennzeichneten Halteverbotszonen einzurichten. Hierbei soll ein barrierefreier Zugang zu beiden Straßenseiten gewährleisten werden. Weiterhin wird der Magistrat beauftragt zu prüfen, ob auf der östlichen Seite der Berger Str. für die Zeit der Baumaßnahmen ein temporärer Gehweg eingerichtet werden kann.

Begründung

Aufgrund der bevorstehenden Abriss- und Baumaßnahmen in der Berger Str. 88 wurde der gesamte Gehweg auf der östlichen Straßenseite abgesperrt, sodass Fußgänger*innen auf diesem stark befahrenen Abschnitt auf die Fahrbahn ausweichen oder die andere Straßenseite nutzen müssen. Es gibt jedoch keine sichere Überquerungsmöglichkeit unterhalb der Absperrung und durch die vielen parkenden Autos wird die Sicht auf die Fahrbahn eingeschränkt, was zusätzlich eine Gefahr darstellt. Je nach Belegung der Parkplätze, ist eine barrierefreie Überquerung der Straße die meiste Zeit überhaupt nicht möglich.

Beratungsverlauf 4 Sitzungen

6
6. Sitzung OBR 3
TO I
✓ Angenommen

zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)

Ablehnung:
FDP
Annahme:
GRÜNE CDU SPD LINKE. Volt ÖkoLinX-ARL
6
6. Sitzung OBR 3
TO I
✓ Angenommen

zu 2. Einstimmige Annahme

6
6. Sitzung OBR 3
TO I
✕ Abgelehnt

zu 3. Einstimmige Annahme

6
6. Sitzung OBR 3
TO I
✓ Angenommen

zu 4. Einstimmige Annahme