Fußgängerüberweg auf Höhe der Baustelle in der unteren Berger Straße
Antrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für die Zeit der Baumaßnahmen in der Berger Str. 88 einen Fußgängerüberweg auf Höhe der Berger Str. 86 mit entsprechenden gekennzeichneten Halteverbotszonen einzurichten. Hierbei soll ein barrierefreier Zugang zu beiden Straßenseiten gewährleisten werden. Weiterhin wird der Magistrat beauftragt zu prüfen, ob auf der östlichen Seite der Berger Str. für die Zeit der Baumaßnahmen ein temporärer Gehweg eingerichtet werden kann.
Begründung
Aufgrund der bevorstehenden Abriss- und Baumaßnahmen in der Berger Str. 88 wurde der gesamte Gehweg auf der östlichen Straßenseite abgesperrt, sodass Fußgänger*innen auf diesem stark befahrenen Abschnitt auf die Fahrbahn ausweichen oder die andere Straßenseite nutzen müssen. Es gibt jedoch keine sichere Überquerungsmöglichkeit unterhalb der Absperrung und durch die vielen parkenden Autos wird die Sicht auf die Fahrbahn eingeschränkt, was zusätzlich eine Gefahr darstellt. Je nach Belegung der Parkplätze, ist eine barrierefreie Überquerung der Straße die meiste Zeit überhaupt nicht möglich.
Beratungsverlauf 4 Sitzungen
zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)
zu 2. Einstimmige Annahme
zu 3. Einstimmige Annahme
zu 4. Einstimmige Annahme