Verlegung des E-Scooter-Parkplatzes vor dem Saalbau Gutleut
Antrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den vor dem Saalbau Gutleut in der Rottweiler Straße auf dem Gehweg markierten E-Scooter-Abstellplatz in den Bereich eines derzeitigen PKW-Parkplatzes verlegen zu lassen. Beschilderung und Markierungen sind anzupassen.
Begründung
Unmittelbar innerhalb des markierten E-Scooter-Abstellplatzes befindet sich eine Bodeneinbauhülse zur Aufstellung des alljährlichen Weihnachtsbaumes auf dem Rottweiler Platz. Der Baum ist bei der Bevölkerung sehr beliebt. Außerdem dient der Platz als Kinderspielfläche, als Vorplatz des Saalbaus Gutleut und für zahlreiche Feste, die die Nachbarschaft dort organisiert. Der E-Scooter-Abstellplatz wird sehr gut angenommen, so dass zeitweise viel mehr E-Scooter im Umfeld abgestellt werden, als in die markierte Fläche passen. Rollstuhlfahrende Die E-Scooter sind auf PKW-Stellplätzen in der Nähe des jetzigen Standorts besser aufgehoben, da sie die Gehwege nicht einschränken. Es soll eine ausreichend große Fläche dafür umgewidmet, markiert und beschildert werden.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
GRÜNE, SPD, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und FDP (= Ablehnung)