Konkrete Standortvorschläge für das Taubenhaus Galluswarte
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
Taubenhaus Galluswarte Der Magistrat wird aufgefordert, Eigentümerinnen folgender Liegenschaften anzusprechen mit dem Ziel, auf den jeweiligen Dächern ein sogenanntes Taubenhaus errichten zu können:
- Frankenallee 99
- Günderrodestraße 3
- Günderrodestraße 1
- Günderrodestraße 17/19 Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Zugang für die Mitarbeiter des Stadttaubenprojekts zur Fütterung, Eientnahme und Pflege der Tauben gewährleistet werden muss. Die vorgeschlagenen Standorte wurden in Zusammenarbeit mit dem Stadttaubenprojekt ausgewählt und sollten in der angeführten Priorität abgearbeitet werden. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, dem Ortsbeirat mitzuteilen, mit welchen Kosten für die Errichtung des Taubenhauses zu rechnen ist, damit der Ortsbeirat diese Mittel aus seinem Budget bereitstellen kann. Begründung: Die Standorte wurden ausschließlich aus fachlicher Sicht des Stadttaubenprojekts ausgewählt. Eigentümer der genannten Liegenschaften wurden bislang nicht angesprochen. Am geeignetsten erschien die Liegenschaft Frankenallee 99, da dieses Gebäude in unmittelbarer Nähe der zahlreichen Brutstätten in der Frankenallee liegt, aber auch den Bereich der Mainzer Landstraße noch abdeckt, wo sich die Tauben eher zur Nahrungssuche aufhalten. Auch die genannten Liegenschaften Günderrodestraße 1 und 3 decken die beiden genannten Bereiche noch sehr gut ab. Die Liegenschaft Günderrodestraße 17/19 (Fa. Hochhuth) liegt ebenfalls in Reichweite zu beiden Bereichen, hier könnte es aber passieren, dass Tauben vom Messegelände angelockt werden. Dies kann evtl. dazu führen, dass die Kapazität des Taubenhauses überstiegen wird.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2012, OF 134/1
Betreff: Konkrete Standortvorschläge für das
Taubenhaus Galluswarte Der Magistrat wird aufgefordert,
Eigentümerinnen folgender Liegenschaften anzusprechen mit dem Ziel, auf den
jeweiligen Dächern ein sogenanntes Taubenhaus errichten zu können: 1. Frankenallee 99 2. Günderrodestraße 3 3. Günderrodestraße 1 4. Günderrodestraße 17/19 Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Zugang für
die Mitarbeiter des Stadttaubenprojekts zur Fütterung, Eientnahme und Pflege
der Tauben gewährleistet werden muss. Die vorgeschlagenen Standorte wurden in
Zusammenarbeit mit dem Stadttaubenprojekt ausgewählt und sollten in der
angeführten Priorität abgearbeitet werden. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, dem
Ortsbeirat mitzuteilen, mit welchen Kosten für die Errichtung des Taubenhauses
zu rechnen ist, damit der Ortsbeirat diese Mittel aus seinem Budget
bereitstellen kann. Begründung: Die Standorte wurden ausschließlich aus
fachlicher Sicht des Stadttaubenprojekts ausgewählt. Eigentümer der genannten
Liegenschaften wurden bislang nicht angesprochen. Am geeignetsten erschien die Liegenschaft
Frankenallee 99, da dieses Gebäude in unmittelbarer Nähe der zahlreichen
Brutstätten in der Frankenallee liegt, aber auch den Bereich der Mainzer
Landstraße noch abdeckt, wo sich die Tauben eher zur Nahrungssuche aufhalten.
Auch die genannten Liegenschaften Günderrodestraße 1 und 3 decken die beiden
genannten Bereiche noch sehr gut ab. Die Liegenschaft Günderrodestraße 17/19
(Fa. Hochhuth) liegt ebenfalls in Reichweite zu beiden Bereichen, hier könnte
es aber passieren, dass Tauben vom Messegelände angelockt werden. Dies kann
evtl. dazu führen, dass die Kapazität des Taubenhauses überstiegen wird.
Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1
am 20.03.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1002 2012
Die
Vorlage OF 134/1 wird mit der Maßgabe als Anregung an den Magistrat
beschlossen, dass der Halbsatz "damit der Ortsbeirat diese Mittel aus
seinem Budget bereitstellen kann" gestrichen wird.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme