Fahrradbügel für die Eppenhainer Straße
Vorlagentyp: OF CDU
Antrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, vor Eppenhainer Straße 67 auf Höhe der Fahrbahnschwelle Fahrradbügel aufstellen zu lassen, wo aktuell unzulässig geparkt wird. Die barrierefreie Querung der Fahrbahn muss dabei erhalten bleiben.
Begründung
An genannter Stelle gibt es keine ausreichenden Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Stattdessen sind auf dem Gehweg meistens Kraftfahrzeuge ordnungswidrig geparkt. Teilweise parken an dieser Stelle auch zwei Fahrzeuge gleichzeitig, sodass der Überweg nicht mehr barrierefrei passierbar ist.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Sitzung
31
OBR 1
TO I, TOP 35
Anregung an den Magistrat OM 5745 2024 Die Vorlage OF 1314/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke
Ablehnung:
BFF Die Partei