Fahrradbügel für die Eppenhainer Straße I
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
I Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, vor Eppenhainer Straße 46 Fahrradbügel aufstellen zu lassen, wo aktuell unzulässig geparkt wird und die Gehwegplatten rautenförmig verlegt sind. Begründung: An genannter Stelle gibt es keine ausreichenden Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Stattdessen sind auf dem Gehweg meistens Kraftfahrzeuge ordnungswidrig geparkt. Wenn im linken Bereich ein Fahrzeug parkt, stellen sich manchmal auch noch weitere Fahrzeuge daneben, sodass Radfahrende die Fahrbahn vom dahinter befindlichen Grundstück aus nicht mehr barrierefrei erreichen können. Quelle: Privat
Inhalt
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2024, OF 1313/1
Betreff: Fahrradbügel für die Eppenhainer Straße
I Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR
beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert,
vor Eppenhainer Straße 46 Fahrradbügel aufstellen zu lassen, wo aktuell
unzulässig geparkt wird und die Gehwegplatten rautenförmig verlegt sind.
Begründung: An genannter Stelle gibt es keine ausreichenden
Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Stattdessen sind auf dem Gehweg meistens
Kraftfahrzeuge ordnungswidrig geparkt. Wenn im linken Bereich ein Fahrzeug
parkt, stellen sich manchmal auch noch weitere Fahrzeuge daneben, sodass
Radfahrende die Fahrbahn vom dahinter befindlichen Grundstück aus nicht mehr
barrierefrei erreichen können. Quelle: Privat Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1
am 02.07.2024, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5744 2024
Die Vorlage OF 1313/1 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und Die Partei gegen
BFF (= Ablehnung)