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Fahrradbügel für die Eppenhainer Straße I

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

I Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, vor Eppenhainer Straße 46 Fahrradbügel aufstellen zu lassen, wo aktuell unzulässig geparkt wird und die Gehwegplatten rautenförmig verlegt sind. Begründung: An genannter Stelle gibt es keine ausreichenden Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Stattdessen sind auf dem Gehweg meistens Kraftfahrzeuge ordnungswidrig geparkt. Wenn im linken Bereich ein Fahrzeug parkt, stellen sich manchmal auch noch weitere Fahrzeuge daneben, sodass Radfahrende die Fahrbahn vom dahinter befindlichen Grundstück aus nicht mehr barrierefrei erreichen können. Quelle: Privat

Inhalt

Antrag vom 15.06.2024, OF 1313/1

Betreff: Fahrradbügel für die Eppenhainer Straße I Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, vor Eppenhainer Straße 46 Fahrradbügel aufstellen zu lassen, wo aktuell unzulässig geparkt wird und die Gehwegplatten rautenförmig verlegt sind. Begründung: An genannter Stelle gibt es keine ausreichenden Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Stattdessen sind auf dem Gehweg meistens Kraftfahrzeuge ordnungswidrig geparkt. Wenn im linken Bereich ein Fahrzeug parkt, stellen sich manchmal auch noch weitere Fahrzeuge daneben, sodass Radfahrende die Fahrbahn vom dahinter befindlichen Grundstück aus nicht mehr barrierefrei erreichen können. Quelle: PrivatBeratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 31
OBR 1
TO I, TOP 34
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 5744 2024 Die Vorlage OF 1313/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke Die Partei
Ablehnung:
BFF

Verknüpfte Vorlagen