Aufstellung von Fahrradbügeln II
Begründung
Der Ortbeirat 5 bittet den Magistrat, an folgenden Stellen Fahrradbügel aufzustellen: - Hedderichstraße, jeweils auf dem Bürgersteig zwischen den Parkplätzen, vor den Hausnummern 67, 69, 69a, 75, 77, 81, 96, 98, 118, 122, 128, 130, - Oppenheimer Landstraße, jeweils auf dem Bürgersteig zwischen den Parkplätzen, vor den Hausnummern 4, 8, 10, 12, 22, - Holbeinstraße 13, neben den Parkplätzen, - Holbeinstraße 15, auf der Sperrfläche. Begründung: In Sachsenhausen fehlen zahlreiche Fahrradabstellplätze. Daher ist es Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern häufig nicht möglich, ihre Räder ordnungsgemäß abzustellen. Durch das Aufstellen von Fahrradbügeln können Fahrräder ordnungsgemäß abgestellt und mögliche Störungen verhindert werden.
Inhalt
Antrag vom 05.08.2019, OF 1312/5
Betreff: Aufstellung von Fahrradbügeln II Der Ortbeirat 5 bittet den Magistrat, an folgenden Stellen Fahrradbügel aufzustellen: - Hedderichstraße, jeweils auf dem Bürgersteig zwischen den Parkplätzen, vor den Hausnummern 67, 69, 69a, 75, 77, 81, 96, 98, 118, 122, 128, 130, - Oppenheimer Landstraße, jeweils auf dem Bürgersteig zwischen den Parkplätzen, vor den Hausnummern 4, 8, 10, 12, 22, - Holbeinstraße 13, neben den Parkplätzen, - Holbeinstraße 15, auf der Sperrfläche. Begründung: In Sachsenhausen fehlen zahlreiche Fahrradabstellplätze. Daher ist es Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern häufig nicht möglich, ihre Räder ordnungsgemäß abzustellen. Durch das Aufstellen von Fahrradbügeln können Fahrräder ordnungsgemäß abgestellt und mögliche Störungen verhindert werden.Beratung im Ortsbeirat: 5