Kindertransportedenkmal - Schild erneuern
Begründung
erneuern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: BG: Der Magistrat wird aufgefordert, das Hinweisschild zum Kindertransporte-Denkmal in der Kaiserstrasse erneuern zu lassen, damit die Informationen über den QR-Code wieder abgerufen werden können. Begründung: Der Magistrat wird aufgefordert, das Hinweisschild zum Kindertransporte-Denkmal in der Kaiserstrasse erneuern zu lassen, damit die Informationen über den QR-Code wieder abgerufen werden können. Begründung: Die Hinweistafel ist beschädigt und der QR-Code ist nicht mehr nutzbar.
Inhalt
Antrag vom 15.06.2024, OF 1303/1
Betreff: Kindertransportedenkmal - Schild erneuern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: BG: Der Magistrat wird aufgefordert, das Hinweisschild zum Kindertransporte-Denkmal in der Kaiserstrasse erneuern zu lassen, damit die Informationen über den QR-Code wieder abgerufen werden können. Begründung: Der Magistrat wird aufgefordert, das Hinweisschild zum Kindertransporte-Denkmal in der Kaiserstrasse erneuern zu lassen, damit die Informationen über den QR-Code wieder abgerufen werden können. Begründung: Die Hinweistafel ist beschädigt und der QR-Code ist nicht mehr nutzbar.Beratung im Ortsbeirat: 1