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Reduzierung der Fluglärmbelastungen im Frankfurter Norden

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

Norden Die durch den Ortsbeirat 10 bemängelte Nichtöffentlichkeit der durchgeführten Veranstaltung im Plenarsaal des Römers am 21.11.2011 hatte zumindest in Teilen eine nicht erwartete Offenheit zufolge. Der Magistrat vermittelte vielen Teilnehmern den Eindruck, dass er weder den steigenden Widerstand in der Bevölkerung, noch die teils jahrelangen Hinweise durch Ortsbeiräte hinreichend zur Kenntnis genommen oder sogar unterschätzt hat. Weder Magistrat noch Deutsche Flugsicherung könnten die seit 10. März 2011 und insbesondere seit Inbetriebnahme der Nord-West-Landebahn am 21. Oktober 2011 bereits entstandenen Lärmbelastungen aus ihrer Sicht noch verändern. Der Frankfurter Norden ist in Bezug auf Fluglärm, insbesondere im Vergleich zu den südlichen Stadtteilen zurzeit noch in einer relativ komfortablen Situation. Andererseits ist der Norden unabhängig von der Windrichtung durch die Gegenanflugroute immer betroffen. Durch die Zunahme weiterer Lärmquellen werden in Zukunft besonders stark die Stadtteile Frankfurter Berg, Bonames und Berkersheim betroffen sein. Der Ortsbeirat 10 fordert deshalb den Magistrat auf: - Da der Magistrat sicherlich Beurteilungskriterien zu der Nutzungsfähigkeit der Nord-West-Landebahn definierte, wird der Magistrat gebeten diese der Öffentlichkeit umfassend bekanntzugeben. - Gegebenenfalls den Lärm- und Gesundheitsschutz sowie den Werterhalt des Eigentums der betroffenen Bürger in den Beurteilungskriterien höher zu gewichten und/oder darin aufzunehmen. - Die An-/Abflugverfahren/-routen sowie die Sondergenehmigungen für Nachtflüge sollen kontinuierlich nach diesen Aspekten betrachtet und diesbezüglich einer kritischeren Prüfung unterzogen werden. - Eine Studie zu den tatsächlichen volkswirtschaftlichen Folgen und Kosten in Auftrag zu geben. Begründung: Der Frankfurter Flughafen besitzt zwar einen herausgehobenen Anteil an der Attraktivität dieser Stadt. Bezogen auf die Internationalität, die infrastrukturelle Bedeutung für Wirtschaft, Logistik, Touristik, Messen und Handel, aber auch als Drehkreuz im Flugverkehr sowie für Straße und Schiene, sind in der Gesamtabwägung sicherlich Belastungen oder Einschränkungen geboten. Aber einseitig auf passiven Lärmschutz zu setzen erscheint mehr als fragwürdig. Die dem Magistrat seit vielen Jahren zur Kenntnis gelangten und zu erwartenden Auswirkungen der Flugroutenänderungen wurden seinerseits unzureichend an die künftig davon Betroffenen weitergeleitet bzw. adäquat zur Information gegeben. Die Auswirkungen dieser Informationspolitik äußern sich auch in dem zunehmenden Widerstand durch Frankfurter Bürger, aber bereits auch aus Teilen der Wirtschaft. Durch die angekündigten Infrastrukturmaßnahmen könnten schlimmstenfalls Verhältnisse entstehen, die annähernde Zustände wie im Rheingau befürchten lassen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.11.2011, OF 129/10 Betreff: Reduzierung der Fluglärmbelastungen im Frankfurter Norden Die durch den Ortsbeirat 10 bemängelte Nichtöffentlichkeit der durchgeführten Veranstaltung im Plenarsaal des Römers am 21.11.2011 hatte zumindest in Teilen eine nicht erwartete Offenheit zufolge. Der Magistrat vermittelte vielen Teilnehmern den Eindruck, dass er weder den steigenden Widerstand in der Bevölkerung, noch die teils jahrelangen Hinweise durch Ortsbeiräte hinreichend zur Kenntnis genommen oder sogar unterschätzt hat. Weder Magistrat noch Deutsche Flugsicherung könnten die seit 10. März 2011 und insbesondere seit Inbetriebnahme der Nord-West-Landebahn am 21. Oktober 2011 bereits entstandenen Lärmbelastungen aus ihrer Sicht noch verändern. Der Frankfurter Norden ist in Bezug auf Fluglärm, insbesondere im Vergleich zu den südlichen Stadtteilen zurzeit noch in einer relativ komfortablen Situation. Andererseits ist der Norden unabhängig von der Windrichtung durch die Gegenanflugroute immer betroffen. Durch die Zunahme weiterer Lärmquellen werden in Zukunft besonders stark die Stadtteile Frankfurter Berg, Bonames und Berkersheim betroffen sein. Der Ortsbeirat 10 fordert deshalb den Magistrat auf: - Da der Magistrat sicherlich Beurteilungskriterien zu der Nutzungsfähigkeit der Nord-West-Landebahn definierte, wird der Magistrat gebeten diese der Öffentlichkeit umfassend bekanntzugeben. - Gegebenenfalls den Lärm- und Gesundheitsschutz sowie den Werterhalt des Eigentums der betroffenen Bürger in den Beurteilungskriterien höher zu gewichten und/oder darin aufzunehmen. - Die An-/Abflugverfahren/-routen sowie die Sondergenehmigungen für Nachtflüge sollen kontinuierlich nach diesen Aspekten betrachtet und diesbezüglich einer kritischeren Prüfung unterzogen werden. - Eine Studie zu den tatsächlichen volkswirtschaftlichen Folgen und Kosten in Auftrag zu geben. Begründung: Der Frankfurter Flughafen besitzt zwar einen herausgehobenen Anteil an der Attraktivität dieser Stadt. Bezogen auf die Internationalität, die infrastrukturelle Bedeutung für Wirtschaft, Logistik, Touristik, Messen und Handel, aber auch als Drehkreuz im Flugverkehr sowie für Straße und Schiene, sind in der Gesamtabwägung sicherlich Belastungen oder Einschränkungen geboten. Aber einseitig auf passiven Lärmschutz zu setzen erscheint mehr als fragwürdig. Die dem Magistrat seit vielen Jahren zur Kenntnis gelangten und zu erwartenden Auswirkungen der Flugroutenänderungen wurden seinerseits unzureichend an die künftig davon Betroffenen weitergeleitet bzw. adäquat zur Information gegeben. Die Auswirkungen dieser Informationspolitik äußern sich auch in dem zunehmenden Widerstand durch Frankfurter Bürger, aber bereits auch aus Teilen der Wirtschaft. Durch die angekündigten Infrastrukturmaßnahmen könnten schlimmstenfalls Verhältnisse entstehen, die annähernde Zustände wie im Rheingau befürchten lassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 10 am 29.11.2011, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 129/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 10 am 17.01.2012, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 129/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 10 am 07.02.2012, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 129/10 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme); FDP (= Enthaltung)