Fußgehende sind keine Schnecken: Rücksicht ist Pflicht und keine Freiwilligkeit
Begründung
Rücksicht ist Pflicht und keine Freiwilligkeit Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat möge die verwirrenden Hinweisschilder mit der Abbildung einer dicken Schnecke, die von einem Rennradfahrer überfahren wird, nicht mehr in Grünanlagen einsetzen. Der Magistrat möge zudem die bestehenden Schilder gegen satzungskonforme Schilder tauschen lassen, die den Inhalt der Grünanlagensatzung korrekt wiedergeben. So steht in der Grünanlagensatzung, dass "Fußgänger/innen generell Vorrang genießen". Begründung: Derartige unsinnige Schilder mit einer bedauernswerten unter die Räder gekommenen Schnecke und dem Text "Mit Rücksicht fährt sich's besser!" befinden sich mittlerweile überall in Frankfurts Grünanlagen. Im Ortsbezirk 1 sind diese u.a. im Gleisfeldpark aufgestellt. Es ist kontraproduktiv, dass die Pflicht zur Rücksicht auf diesen Schildern in eine Freiwilligkeit umgedeutet wird. Das ist nicht satzungskonform. Radfahrende sind in der Pflicht, auf Fußgehende Rücksicht zu nehmen. Der Fußgängerverband FUSS e.V. hat bereits auf den Missstand dieser Schilder in einer Presseerklärung hingewiesen. Foto: Manuel Denkwitz