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Lautstärke von Partyschiffen drosseln

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat möge für den Ortsbezirk 1 sicherstellen, dass Partyschiffe auf dem Main die Lautstärke ab 22 Uhr drosseln. Entlang der Schutzgebiete an der Alten Brücke und im Mainfeld sollen die Lärmemissionen den gesetzlichen Anforderungen zum Emissionsschutz entsprechen. Hierzu

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2024, OF 1271/1 Betreff: Lautstärke von Partyschiffen drosseln Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat möge für den Ortsbezirk 1 sicherstellen, dass Partyschiffe auf dem Main die Lautstärke ab 22 Uhr drosseln. Entlang der Schutzgebiete an der Alten Brücke und im Mainfeld sollen die Lärmemissionen den gesetzlichen Anforderungen zum Emissionsschutz entsprechen. Hierzu möge der Magistrat mit den Betreibern nach dem Vorbild der Rheinschifffahrt in Bonn und Köln entsprechende Vereinbarungen schließen oder Auflagen erlassen. Begründung: Immer wieder beschweren sich Bürger*innen über die Lautstärke von Partyschiffen. Neben der Beschallung der Anwohnenden ist dies auch eine Belastung für die Schutzgebiete an der Alten Brücke und im Mainfeld. Insbesondere die Schutzgebiete müssen vor Emissionen geschützt werden. Der Magistrat hatte in F 1973 2023 ausgeführt, dass er wenig gegen die Partyschiffe ausrichten könne. Jedoch zeigt die Praxis der Rheinschifffahrt, dass man sehr wohl Vereinbarungen mit den Betreibern schließen kann (Bonn) oder Auflagen erlassen kann (Köln). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5534 2024 Die Vorlage OF 1271/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen FDP (= Ablehnung)