Lautstärke von Partyschiffen drosseln
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat möge für den Ortsbezirk 1 sicherstellen, dass Partyschiffe auf dem Main die Lautstärke ab 22 Uhr drosseln. Entlang der Schutzgebiete an der Alten Brücke und im Mainfeld sollen die Lärmemissionen den gesetzlichen Anforderungen zum Emissionsschutz entsprechen. Hierzu
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 07.05.2024,
OF 1271/1 Betreff: Lautstärke von Partyschiffen drosseln
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung
an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat möge für den Ortsbezirk 1
sicherstellen, dass Partyschiffe auf dem Main die Lautstärke ab 22 Uhr
drosseln. Entlang der Schutzgebiete an der Alten Brücke und im Mainfeld sollen
die Lärmemissionen den gesetzlichen Anforderungen zum Emissionsschutz
entsprechen. Hierzu möge der Magistrat mit den Betreibern nach dem Vorbild der
Rheinschifffahrt in Bonn und Köln entsprechende Vereinbarungen schließen oder
Auflagen erlassen. Begründung: Immer wieder beschweren sich Bürger*innen über die
Lautstärke von Partyschiffen. Neben der Beschallung der Anwohnenden ist dies
auch eine Belastung für die Schutzgebiete an der Alten Brücke und im Mainfeld.
Insbesondere die Schutzgebiete müssen vor Emissionen geschützt werden.
Der Magistrat hatte in F 1973 2023
ausgeführt, dass er wenig gegen die Partyschiffe ausrichten könne. Jedoch zeigt
die Praxis der Rheinschifffahrt, dass man sehr wohl Vereinbarungen mit den
Betreibern schließen kann (Bonn) oder Auflagen erlassen kann (Köln). Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 1
am 28.05.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5534 2024
Die Vorlage OF 1271/1 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei
gegen FDP (= Ablehnung)