Auf Gefahr durch Keime im Wasser des Erlenbachs für badende Kinder aufmerksam machen
Begründung
Erlenbachs für badende Kinder aufmerksam machen Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat der Stadt Frankfurt aufzufordern, an den Zuwegen zum Naherholungsgebiet von Nieder-Erlenbach Hinweisschilder anzubringen. Diese sollen darauf hinweisen, dass der Erlenbach kein Badegewässer ist, sondern dass es sich um ein Gewässer mit Belastung durch Kläranlagenabwasser und der damit verbundenen Gefahr einer hohen Keimbelastung handelt. Der Text des Hinweisschildes ist final mit dem Ortsbeirat abzustimmen. Begründung: Der Erlenbach befindet sich im Bereich der Gemarkung Nieder-Erlenbach in einem optisch naturnahen, guten Zustand und wird durch die Parknutzer auch gerne zum Verweilen und durch Kinder zum Spielen genutzt. Zwischenzeitlich dienen an verschiedenen Stellen Sand- und Kiesbänke im Bachlauf den Kindern auch in Begleitung ihrer Eltern als "Badestrände" zum Schwimmen im Erlenbach. Leider zählt der Erlenbach aufgrund seiner Belastungen durch Pflanzenschutzmittel sowie der Nutzung als Vorfluter für die Kläranlage Ober-Erlenbach nicht zu den ausgewiesenen Badegewässern, so dass hier beim Baden eine Gesundheitsgefährdung besteht. Es werden neben den Untersuchungen des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie im Zusammenhang mit der Wasserrahmenrichtlinie auch Untersuchungen durch das Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt in Bezug auf die EU-Badegewässer-Richtlinie durchgeführt, die dem Erlenbach, wie auch allen anderen Fließgewässern auf Frankfurter Stadtgebiet keine Badegewässerqualitäten bescheinigen. Zur Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen schwimmender Kinder, insbesondere durch die Keimbelastung des Bachwassers, wie vor kurzem durch den Eschbach geschehen, ist neben der Information von ortsansässigen Institutionen zur Kinderbetreuung auch eine direkte Information von individuellen Parknutzern unumgänglich. Die einfachste Variante hierfür stellt eine Hinweistafel am Zugang zum Park dar.
Inhalt
Antrag vom 09.10.2017, OF 127/13
Betreff: Auf Gefahr durch Keime im Wasser des Erlenbachs für badende Kinder aufmerksam machen Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat der Stadt Frankfurt aufzufordern, an den Zuwegen zum Naherholungsgebiet von Nieder-Erlenbach Hinweisschilder anzubringen. Diese sollen darauf hinweisen, dass der Erlenbach kein Badegewässer ist, sondern dass es sich um ein Gewässer mit Belastung durch Kläranlagenabwasser und der damit verbundenen Gefahr einer hohen Keimbelastung handelt. Der Text des Hinweisschildes ist final mit dem Ortsbeirat abzustimmen. Begründung: Der Erlenbach befindet sich im Bereich der Gemarkung Nieder-Erlenbach in einem optisch naturnahen, guten Zustand und wird durch die Parknutzer auch gerne zum Verweilen und durch Kinder zum Spielen genutzt. Zwischenzeitlich dienen an verschiedenen Stellen Sand- und Kiesbänke im Bachlauf den Kindern auch in Begleitung ihrer Eltern als "Badestrände" zum Schwimmen im Erlenbach. Leider zählt der Erlenbach aufgrund seiner Belastungen durch Pflanzenschutzmittel sowie der Nutzung als Vorfluter für die Kläranlage Ober-Erlenbach nicht zu den ausgewiesenen Badegewässern, so dass hier beim Baden eine Gesundheitsgefährdung besteht. Es werden neben den Untersuchungen des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie im Zusammenhang mit der Wasserrahmenrichtlinie auch Untersuchungen durch das Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt in Bezug auf die EU-Badegewässer-Richtlinie durchgeführt, die dem Erlenbach, wie auch allen anderen Fließgewässern auf Frankfurter Stadtgebiet keine Badegewässerqualitäten bescheinigen. Zur Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen schwimmender Kinder, insbesondere durch die Keimbelastung des Bachwassers, wie vor kurzem durch den Eschbach geschehen, ist neben der Information von ortsansässigen Institutionen zur Kinderbetreuung auch eine direkte Information von individuellen Parknutzern unumgänglich. Die einfachste Variante hierfür stellt eine Hinweistafel am Zugang zum Park dar.Nebenvorlage: Antrag vom 02.04.2018, OF 151/13 Beratung im Ortsbeirat: 13