Schwanheim: Hans-Pfitzner-Straße umbenennen
Antrag
Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, die Hans-Pfitzner-Straße gemäß dem Vorschlag des Ortsbeirats umzubenennen. Der Namensvorschlag erfolgt in einem separaten Antrag. In Zusammenhang mit der Umbenennung der Straße wird der Magistrat gebeten, nachfolgende Punkte sicherzustellen:
- Anwohnerinnen und Anwohner, Gewerbetreibende und auch die Schülerinnen und Schüler der Minna-Specht-Schule werden ausreichend über die Umbenennung und die Hintergründe (ebenso in Bezug auf den alten, wie auf den neuen Namen) informiert und können den Prozess mitverfolgen.
- Über den Hintergrund zur Umbenennung soll mindestens innerhalb der zweijährigen Übergangszeit an geeigneter Stelle auch im Straßenraum informiert werden - beispielweise durch Anbringung eines zusätzlichen Hinweises an den Straßenschildern.
- Für die entstehenden Kosten sollen alle betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner, Gewerbetreibende und auch die Minna-Specht-Schule unbürokratisch entschädigt und unterstützt werden - beispielsweise in Form von direkter Kostenübernahme, pauschaler Aufwandentschädigung und auch durch Hilfe durch lokale Ehrenbeamte.
Begründung
In Schwanheim ist eine Straße nach dem Komponisten, Dirigenten und Autor Hans Pfitzner benannt, der als Antisemit und Holocaustbefürworter bekannt ist. Jüdische Kultur gehört seit Jahrhunderten zu Stadt Frankfurt. Sie fühlt sich einer besonderen Verantwortung gegenüber allen Opfern des Nationalsozialismus und deren Nachfahren verpflichtet. In Zeiten, in denen immer klarer wird, dass die Aufarbeitung der Verbrechen der NS-Zeit immer noch nicht abgeschlossen ist, rechtsextreme und faschistische Tendenzen immer mehr ans Tageslicht treten, ist eine fortwährende Ehrung eines erwiesenen Antisemiten und Holocaustleugner nicht mehr zu vertreten und sollte schnellst möglich unterbunden werden. Die Stadt Frankfurt geht damit einen Schritt, den schon mehrere Kommunen u.a. Wiesbaden gegangen sind. Die Hans-Pfitzner-Straße ist ein Wohngebiet. Da die Umbenennung einer Straße nicht nur wegen der damit verbundenen Adressänderung bei unterschiedlichsten Stellen Kosten und Mühen erzeugt, soll von Beginn des Umbenennungsprozesses Verständnis durch Information für den Schritt angestrebt werden, um damit die Akzeptanz dieses Schrittes zu vergrößern. Dass Anliegern ihre Ausgaben als Nichtverursacher der Kosten angemessen zu erstatten sind, sollte selbstverständlich sein. Da auch die Minna-Specht-Schule von der Umbenennung betroffen ist, sollten ihre Belange von Anfang an berücksichtigt werden. Im Leitfaden der Stadt Frankfurt zur Umbenennung von Straßen ist vorgesehen, dass das alte Straßenschild für eine Übergangszeit von zwei Jahren rot durchgestrichen unter dem neuen Schild belassen wird. Der Grund der Aberkennung der Ehrung wird so nicht genügend deutlich und sollte deshalb auf geeignete Weise hier noch ergänzt werden.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Einstimmige Annahme