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Bahnhofsviertel: Waffenverbotszone ganztägig anordnen

Vorlagentyp: OF CDU

Antrag

Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den zeitlichen Umfang der Waffenverbotszone im Bahnhofsviertel auszuweiten, so dass diese ganztägig, von 0-24 Uhr gilt.

Begründung

Die Waffenverbotszone wird von der Polizei, vielen Bewohnern des Bahnhofsviertels und Menschen, die im Bahnhofsviertel arbeiten, positiv bewertet. Zahlreiche Waffen konnten von der Polizei seitdem aus dem Verkehr gezogen werden, insbesondere Messer. Diese haben in der Vergangenheit immer wieder zu schweren Verletzungen geführt. Jede Waffe, die nicht im Umlauf ist, hilft, das Bahnhofsviertel sicherer zu machen. Nun gilt die Waffenverbotszone bisher jedoch nur von 20-5 Uhr, also in den Nachtstunden. Fakt ist, dass Waffen auch tagsüber im Bahnhofsviertel im Umlauf sind. Sie sind tagsüber genauso eine große Gefahr und können zu schwersten Verletzungen führen, wie nachts. Deshalb sollte die Waffenverbotszone rund um die Uhr gelten, zum Schutz aller Menschen, die sich im Bahnhofsviertel aufhalten.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

30
30. Sitzung OBR 1
TO I
✕ Abgelehnt

GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU (= Annahme)

Annahme:
CDU
Alle:
GRÜNE SPD FDP Linke ÖkoLinX-ARL Die Partei