Befahren des Gehwegs Pariser Straße durch Kfz unterbinden
Begründung
Kfz unterbinden Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Befahren und Beparken des Gehwegs in der südlichen Pariser Straße durch Kraftfahrzeuge gegenüber Hausnummer 46 (vor EuropaQuartett) mittels Poller zu unterbinden. Begründung: Auf dem Gehweg fahrende/parkende Fahrzeuge behindern und gefährden Fußgänger und es ist auch nicht fair gegenüber allen anderen, die ordnungsgemäß parken. Dieses dreiste Verhalten animiert auch andere dazu, wild zu parken und sollte daher möglichst unterbunden werden.
Inhalt
Antrag vom 12.05.2024, OF 1261/1
Betreff: Befahren des Gehwegs Pariser Straße durch Kfz unterbinden Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Befahren und Beparken des Gehwegs in der südlichen Pariser Straße durch Kraftfahrzeuge gegenüber Hausnummer 46 (vor EuropaQuartett) mittels Poller zu unterbinden. Begründung: Auf dem Gehweg fahrende/parkende Fahrzeuge behindern und gefährden Fußgänger und es ist auch nicht fair gegenüber allen anderen, die ordnungsgemäß parken. Dieses dreiste Verhalten animiert auch andere dazu, wild zu parken und sollte daher möglichst unterbunden werden.Beratung im Ortsbeirat: 1