Das Gelände der deutschen Bundesbank und des Fernsehturms (Europaturm) in der WilhelmEpsteinStraße als Gesamtanlage unter Denkmalschutz stellen Ein 180 Meter hohes Hochhaus auf dem Gelände der Deutschen Bundesbank verhindern
Vorlagentyp: OF LINKE.
Begründung
und des Fernsehturms (Europaturm) in der Wilhelm-Epstein-Straße als Gesamtanlage unter Denkmalschutz stellen Ein 180 Meter hohes Hochhaus auf dem Gelände der Deutschen Bundesbank verhindern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt:
- Das Gebäude der Deutschen Bundesbank und das Gebäude des Fernsehturmes in der Wilhelm- Epstein -Straße werden beispielhaft als Gesamtanlage für das Bauen der 60er und 70er Jahre unter Denkmalschutz gestellt.
- Der Bau eines 180 Meter Hochhauses auf dem Gelände der Deutschen Bundesbank in der Wilhelm- Epstein- Straße wird verhindert. Begründung: Bei dem Gebäude der Deutschen Bundesbank und dem Fernsehturm in der Wilhelm- Epstein -Straße handelt es sich um wichtige Zeugnisse der Architektur der 60er und 70er Jahre. Leider sind aus dieser Epoche wichtige Bauten wie das Zürich- Haus in der Bockenheimer Landstraße, das Technische Rathaus in der Braubachstraße sowie die Deutsche Bibliothek in der Zeppelinallee und der AfE-Turm in der Senckenberg-Anlage nicht mehr erhalten. Diese Bauten, Zeugnisse einer Zeit, in der städtebauliche Aspekte nur eine untergeordnete Rolle gespielt haben, sind weitgehend aus dem Stadtbild verschwunden. Die Deutsche Bundesbank und der Fernsehturm sind nicht nur wegen ihrer Bauweise, sondern auch wegen ihres Standortes mitten in einem ehemaligen Grüngürtel und Landschaftsschutzgebiet typisch für ihre Zeit und sollten deshalb unter Denkmalschutz gestellt werden. Das Gebäude der Deutschen Bundesbank wurde in den 70er Jahren zusammen mit dem Miquel-Knoten und dem Fernsehturm mitten in einen Grüngürtel gesetzt. Es ist nicht vertretbar, dass durch ein weiteres 180 Meter hohes Hochhaus dieser ehemalige Grünzug vor dem Palmengarten, dem Botanischen Garten und dem Grüneburgpark weiter beeinträchtigt wird, dies insbesondere im Hinblick darauf, dass es sich hier lediglich um eine Zusammenführung bereits ausreichend untergebrachter Mitarbeiter (z. B. im Skyper im Bankenviertel) handeln soll. Es ist nicht zu rechtfertigen, dass bei einem Leerstand von ca. 1,2 Millionen qm Büroraum - wobei im derzeitigen Hochhausrahmenplan weitere acht Standorten für Büro- Hochhäuser vorgesehen sind - weitere Vorhaben dieser Art realisiert werden. Die repräsentativen Bauten wie das ehemalige Polizeipräsidium oder die Matthäuskirche an der Friedrich- Ebert -Anlage sollten als Entree die Vorstände der Deutschen Bundesbank an ihr Wirken für das Gemeinwohl erinnern.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2016, OF 126/2
Betreff: Das Gelände der deutschen Bundesbank
und des Fernsehturms (Europaturm) in der Wilhelm-Epstein-Straße als
Gesamtanlage unter Denkmalschutz stellen Ein 180 Meter hohes Hochhaus auf
dem Gelände der Deutschen Bundesbank verhindern Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen: Der Magistrat wird beauftragt:
1. Das Gebäude der Deutschen Bundesbank und das
Gebäude des Fernsehturmes in der Wilhelm- Epstein -Straße werden
beispielhaft als Gesamtanlage für das Bauen der 60er und 70er Jahre unter
Denkmalschutz gestellt. 2.
Der Bau eines 180 Meter Hochhauses auf dem Gelände der
Deutschen Bundesbank in der Wilhelm- Epstein- Straße wird verhindert. Begründung: Bei dem Gebäude der Deutschen Bundesbank und dem
Fernsehturm in der Wilhelm- Epstein -Straße handelt es sich um wichtige
Zeugnisse der Architektur der 60er und 70er Jahre. Leider sind aus dieser
Epoche wichtige Bauten wie das Zürich- Haus in der Bockenheimer Landstraße,
das Technische Rathaus in der Braubachstraße sowie die Deutsche
Bibliothek in der Zeppelinallee und der AfE-Turm in der Senckenberg-Anlage
nicht mehr erhalten. Diese Bauten, Zeugnisse einer Zeit, in der städtebauliche
Aspekte nur eine untergeordnete Rolle gespielt haben, sind weitgehend aus dem
Stadtbild verschwunden. Die Deutsche Bundesbank und der Fernsehturm
sind nicht nur wegen ihrer Bauweise, sondern auch wegen ihres Standortes mitten
in einem ehemaligen Grüngürtel und Landschaftsschutzgebiet typisch für ihre
Zeit und sollten deshalb unter Denkmalschutz gestellt werden. Das Gebäude der Deutschen Bundesbank
wurde in den 70er Jahren zusammen mit dem Miquel-Knoten und dem Fernsehturm
mitten in einen Grüngürtel gesetzt. Es ist nicht vertretbar, dass durch ein
weiteres 180 Meter hohes Hochhaus dieser ehemalige Grünzug vor dem
Palmengarten, dem Botanischen Garten und dem Grüneburgpark weiter
beeinträchtigt wird, dies insbesondere im Hinblick darauf, dass es sich hier
lediglich um eine Zusammenführung bereits ausreichend untergebrachter
Mitarbeiter (z. B. im Skyper im Bankenviertel) handeln soll. Es ist nicht zu
rechtfertigen, dass bei einem Leerstand von ca. 1,2 Millionen qm Büroraum -
wobei im derzeitigen Hochhausrahmenplan weitere acht Standorten für Büro-
Hochhäuser vorgesehen sind - weitere Vorhaben dieser Art realisiert werden. Die
repräsentativen Bauten wie das ehemalige Polizeipräsidium oder die
Matthäuskirche an der Friedrich- Ebert -Anlage sollten als Entree die Vorstände
der Deutschen Bundesbank an ihr Wirken für das Gemeinwohl erinnern. Antragsteller:
LINKE.
Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
31.10.2016, OF
144/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2
am 31.10.2016, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 822 2016
1.
Die Vorlage OF 126/2 wird zurückgestellt bis die in der
Vorlage OM 822 erbetene Vorstellung erfolgt ist.
2.
Die
Vorlage OF 144/2 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen:
"Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, wie der
derzeitige Planungsstand für das Gelände der Zentrale der Deutschen
Bundesbank sowie die Zukunft des Fernsehturms (Europaturm) in der Wilhelm
Epstein Straße ist und ob eine Aufnahme als Denkmal aus Sicht des Magistrats
sinnvoll ist; 2. den Bauherren zu bitten, evtl. Bauvorhaben rechtzeitig
vor Entscheidungen zum Bauantrag im Ortsbeirat 2 vorzustellen."
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige
Annahme zu 2. Einstimmige
Annahme 10. Sitzung des OBR 2
am 13.03.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF
126/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 2
am 24.04.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 148 2017
Die
Vorlage OF 126/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor und in der
Begründung der Punkt 1. gestrichen wird
Abstimmung:
SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen CDU, FDP und BFF (=
Ablehnung)