Zeilsheim: Einrichtung zweier Kurzzeitparkplätze
Begründung
Kurzzeitparkplätze Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, vor der Seniorenwohnanlage in der Bielefelder Straße zwei Parkplätze von den vorhandenen Schrägparkplätzen zwischen dem Strom-Transformatorhäuschen und der Einfahrt zum Gebäude als Kurzzeitparkplätze mit Zusatzverkehrszeichen 1040-32 "Parkscheibe 1 Stunde" auszuweisen und die Kontrolle in das Überwachungsprogramm der Verkehrsüberwachung mit aufzunehmen. Begründung: Die Seniorenwohnanlage ist als Einrichtung auf die mobile Pflege von Außerhalb angewiesen. Um die sicherlich schwere Arbeit der Pflegedienste zu unterstützen, ist es geboten, 2 Parkplätze für die Mitarbeiter, sowie für Besucher der Bewohner als Kurzzeitparkplätze in unmittelbarer Nähe zum Gebäude auszuweisen. Da die Parkplätze nicht dem Pflegedienst speziell freigehalten werden können und die Seniorenwohnanlage auch nicht über freie Parkflächen verfügt, ist das Parken mit der Einschränkung "mit Parkscheibe 1 Stunde" eine gute Möglichkeit tätig zu werden.