Fahrbahnmarkierungen vor dem Anwesen Haingasse 4
Begründung
Haingasse 4 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten 1. die Fahrbahn direkt neben der Ausfahrt aus der Hofreite Haingasse 4 auf beiden Seiten mindestens 1,50 m breit zu schraffieren, weil man mit einem Traktor und Erntemaschinen aus dem Hof nicht ungehindert aus- und einfahren kann, wenn direkt bis an die Ausfahrt geparkt wird; und 2. die vorhandene Schraffierung auf der gegenüberliegenden Straßenseite zu erneuern, um dem großen Wendekreis von Ackermaschinen Rechnung zu tragen. Begründung: Es ist nicht möglich aus dem Hof mit großen Maschinen auszufahren, wenn direkt bis an die Ausfahrt auf beiden Seiten geparkt wird. Da die bereits vorhandene Schraffierung auf der gegenüberliegenden Straßenseite inzwischen teilweise abgefahren ist, wird die Schraffierung von Parkern gerne übersehen, sodass man mit großen Gespannen nicht aus- und einfahren kann.