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Schwanheim: Umfangreiche Rodungen entlang der B 40

Vorlagentyp: OF SPD

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, darzulegen a) ob für die umfangreichen Rundungen entlang der B40 zwischen Anschlussstelle, Schwanheim und Querspange Kelsterbach auf der (stadtauswärts) linken Seite eine Genehmigung vorgelegen hat und b) soweit dies nicht der Fall sein sollte, auf welcher Rechtsgrundlage diese Rodung beruht.

Begründung

Anfang März 2025 wurden entlang des oben genannten Streckenabschnitts die aus der als Anlage beigefügten Bilddokumentation ersichtliche Rodung durchgeführt. Von der Rodung wurden auch solche Bäume nicht verschont, die in einem sicheren Abstand zu der B40 standen und die einen erheblichen Stammumfang hatten, sodass ihre Fällung mangels einer gesetzlichen Rechtsgrundlage einer Genehmigung bedurft hätten. Die Abholzung der Bepflanzung hat dazu geführt, dass das Naherholungsgebiet Schwanheimer Dünen und das gesamte Schwanheimer Unterfeld nunmehr stärkeren Lärmemissionen ausgesetzt ist, die von der B40 ausgehen und zuvor von der gerodeten Bewaldung abgeschirmt wurden.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

39
39. Sitzung OBR 6
TO I
✓ Angenommen

Annahme bei Enthaltung CDU und FDP

Annahme:
CDU FDP

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