Noch immer keine Ruhe in der Töngesgasse?
Begründung
Töngesgasse? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Anwohnerinnen und Anwohner der Töngesgasse nicht weiter durch Verkehrslärm belästigt werden. Dazu sollen regelmäßig Verkehrskontrollen insbesondere in der Nachtzeit in der Töngesgasse und den direkt anliegenden Straßen durchgeführt werden. Begründung: Die Anwohnerinnen und Anwohner der Töngesgasse sehen sich noch immer einer hohen Lärmbelästigung durch den Autoverkehr ausgesetzt. Nach der Anregung des Ortsbeirats (OM 4602, 2015) gab der Magistrat an, dass ihm keine Kenntnisse über die nächtlichen Ruhestörungen bekannt seien und durch die Polizei vermehrt Streifenfahrten im Gebiet gemacht werden sollen (ST 100, 2016). Da dies offenbar nicht zur Lösung des Problems führte, sollen nun regelmäßig Kontrollstellen durch die Polizei eingerichtet werden. Bei der Töngesgasse handelt es sich bereits um eine Fahrradstraße, welche lediglich für Anlieger frei ist und eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h vorsieht. Die gesetzlichen Regelungen dürften daher ausreichen, allerdings werden diese scheinbar nicht ausreichend kontrolliert. Eine dauerhaft erhöhte Lärmbelästigung kann zu Gesundheitsproblemen führen. Für die Einhaltung der geltenden Verkehrsregeln ist daher zu sorgen.
Inhalt
Antrag vom 16.09.2016, OF 120/1
Betreff: Noch immer keine Ruhe in der Töngesgasse? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Anwohnerinnen und Anwohner der Töngesgasse nicht weiter durch Verkehrslärm belästigt werden.
Dazu sollen regelmäßig Verkehrskontrollen insbesondere in der Nachtzeit in der Töngesgasse und den direkt anliegenden Straßen durchgeführt werden. Begründung: Die Anwohnerinnen und Anwohner der Töngesgasse sehen sich noch immer einer hohen Lärmbelästigung durch den Autoverkehr ausgesetzt. Nach der Anregung des Ortsbeirats (OM 4602, 2015) gab der Magistrat an, dass ihm keine Kenntnisse über die nächtlichen Ruhestörungen bekannt seien und durch die Polizei vermehrt Streifenfahrten im Gebiet gemacht werden sollen (ST 100, 2016). Da dies offenbar nicht zur Lösung des Problems führte, sollen nun regelmäßig Kontrollstellen durch die Polizei eingerichtet werden. Bei der Töngesgasse handelt es sich bereits um eine Fahrradstraße, welche lediglich für Anlieger frei ist und eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h vorsieht. Die gesetzlichen Regelungen dürften daher ausreichen, allerdings werden diese scheinbar nicht ausreichend kontrolliert. Eine dauerhaft erhöhte Lärmbelästigung kann zu Gesundheitsproblemen führen. Für die Einhaltung der geltenden Verkehrsregeln ist daher zu sorgen.Beratung im Ortsbeirat: 1