Aufstellen von Hinweisschildern in der Gutzkowstraße
Begründung
der Gutzkowstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in der Gutzkowstraße jeweils vor dem Beginn der Liegenschaft der Textorschule - ggf. temporär - das Hinweisschild "Kinder" - Zeichen 136 - Abschnitt 1 Allgemeine Gefahrenzeichen zu § 40 (6) StVO aufstellen zu lassen. Begründung: Eltern von Schülerinnen und Schüler haben sich bezüglich der Geschwindigkeit einiger Autos in der Gutzkowstraße an den Ortsbeirat gewandt. Seit Sommer ist in der Liegenschaft Oppenheimer Landstraße 15 ein Teil der Textorschule untergebracht, daher ist hier besondere Vorsicht geboten. Um die Autofahrerinnen und Autofahrer auf die Kinder hinzuweisen, sollten - zumindest temporär - Hinweisschilder aufgestellt werden.
Inhalt
Antrag vom 03.01.2016, OF 1194/5
Betreff: Aufstellen von Hinweisschildern in der Gutzkowstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in der Gutzkowstraße jeweils vor dem Beginn der Liegenschaft der Textorschule - ggf. temporär - das Hinweisschild "Kinder" - Zeichen 136 - Abschnitt 1 Allgemeine Gefahrenzeichen zu § 40 (6) StVO aufstellen zu lassen. Begründung: Eltern von Schülerinnen und Schüler haben sich bezüglich der Geschwindigkeit einiger Autos in der Gutzkowstraße an den Ortsbeirat gewandt. Seit Sommer ist in der Liegenschaft Oppenheimer Landstraße 15 ein Teil der Textorschule untergebracht, daher ist hier besondere Vorsicht geboten. Um die Autofahrerinnen und Autofahrer auf die Kinder hinzuweisen, sollten - zumindest temporär - Hinweisschilder aufgestellt werden.Beratung im Ortsbeirat: 5