Beleuchtungseinrichtung zwischen der Seelenberger Straße und der Alexanderstraße
Begründung
Seelenberger Straße und der Alexanderstraße Der Magistrat wird gebeten, auf der begrünten Verkehrsfläche zwischen der Seelenberger und der Alexander Straße eine Beleuchtung anzubringen. Begründung: Zwischen der Seelenberger Straße und der Alexander Straße befindet sich ein parkähnlicher Verkehrsabschnitt; das ehemals als Kinderspielplatz angelegte Areal wird beidseits von Mehrfamilienhäusern umschlossen. Der Abschnitt wird regelmäßig von Passanten und Radfahrern frequentiert und dient als Verbindungsweg zwischen den beiden Straßen. Über die gesamte Distanz von ca. 100 m sind keinerlei Beleuchtungseinrichtungen gegeben. Durch die umliegenden Flächen wird ebenfalls kein Licht erzeugt, so dass es komplett dunkel ist. Für Benutzer des Verbindungswegs, insbesondere für Schulkinder, ist der Weg bei Dunkelheit unsicher. Auf Grund der geschilderten Umstände sowie aus Sicherheitsgründen ist eine Beleuchtung erforderlich.