Keine Verdrängung von Mietern in der Sulzbacher Straße 19
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
Sulzbacher Straße 19 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten, wie die Verdrängung der angestammten Mieter in der Sulzbacher Straße 19 verhindert werden soll. Begründung: In den Medien war zu entnehmen, dass das Wohnobjekt in der Sulzbacher Straße 19 aufgewertet werden soll und hierfür deutlich höhere Mieten durchgesetzt werden sollen. Besorgte Mieter wissen nicht, wie sie die höheren Mieten begleichen sollen.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 18.02.2024,
OF 1173/1 Betreff: Keine Verdrängung von Mietern in der
Sulzbacher Straße 19 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3
Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten, wie
die Verdrängung der angestammten Mieter in der Sulzbacher Straße 19 verhindert
werden soll. Begründung: In den Medien war zu entnehmen, dass das Wohnobjekt
in der Sulzbacher Straße 19 aufgewertet werden soll und hierfür deutlich höhere
Mieten durchgesetzt werden sollen. Besorgte Mieter wissen nicht, wie sie die
höheren Mieten begleichen sollen. Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1
am 05.03.2024, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5227 2024
Die Vorlage OF 1173/1 wird in der folgenden
geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten,
die Verdrängung der angestammten Mieterinnen und Mieter in der Sulzbacher
Straße 19 mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln (Milieuschutzsatzung)
zu verhindern."
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und Die
Partei gegen FDP (= Ablehnung)