Keine Verdrängung von Mietern in der Sulzbacher Straße 19
Begründung
Sulzbacher Straße 19 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten, wie die Verdrängung der angestammten Mieter in der Sulzbacher Straße 19 verhindert werden soll. Begründung: In den Medien war zu entnehmen, dass das Wohnobjekt in der Sulzbacher Straße 19 aufgewertet werden soll und hierfür deutlich höhere Mieten durchgesetzt werden sollen. Besorgte Mieter wissen nicht, wie sie die höheren Mieten begleichen sollen.
Inhalt
Antrag vom 18.02.2024, OF 1173/1
Betreff: Keine Verdrängung von Mietern in der Sulzbacher Straße 19 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten, wie die Verdrängung der angestammten Mieter in der Sulzbacher Straße 19 verhindert werden soll. Begründung: In den Medien war zu entnehmen, dass das Wohnobjekt in der Sulzbacher Straße 19 aufgewertet werden soll und hierfür deutlich höhere Mieten durchgesetzt werden sollen. Besorgte Mieter wissen nicht, wie sie die höheren Mieten begleichen sollen.Beratung im Ortsbeirat: 1