Radweg Neue Mainzer Straße
Begründung
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den in nördliche Richtung führenden Radweg Neue Mainzer Straße rot einfärben zu lassen. Begründung: Auf dem Radweg werden immer wieder Radfahrerinnen und Radfahrer durch spurwechselnde Fahrzeuge gefährdet. Foto: Petra Thomsen
Inhalt
Antrag vom 10.12.2019, OF 1171/1
Betreff: Radweg Neue Mainzer Straße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den in nördliche Richtung führenden Radweg Neue Mainzer Straße rot einfärben zu lassen. Begründung: Auf dem Radweg werden immer wieder Radfahrerinnen und Radfahrer durch spurwechselnde Fahrzeuge gefährdet. Foto: Petra ThomsenBeratung im Ortsbeirat: 1