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Einrichtung von weiteren Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) im Bereich Riedberg Mitte

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) im Bereich Riedberg Mitte Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, an der Altenhöferallee im Bereich Riedberg-Mitte 3 weitere Zebrastreifen einzurichten, um den Fußgängern das Überqueren der Straßen zu erleichtern. Die Zebrastreifen sollen an den folgenden Lokationen angelegt werden: An der Einmündung der Ernst-Abbe-Straße / Altenhöfer-Allee Vor und hinter dem Kreisel Anette-Kolb-Weg / Altenhöfer-Allee zur Querung der Altenhöfer-Allee. Begründung: Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung des Riedbergs und der guten Akzeptanz des Riedbergzentrums hat sich der Verkehr am Riedbergzentrum stark erhöht. Zum Schutz der Fußgänger sollten an den genannten Standorten weitere Zebrastreifen eingerichtet werden, um den Fußgängern ein sicheres Überqueren der genannten Straßen zu ermöglichen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2012, OF 117/12 Betreff: Einrichtung von weiteren Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) im Bereich Riedberg Mitte Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, an der Altenhöferallee im Bereich Riedberg-Mitte 3 weitere Zebrastreifen einzurichten, um den Fußgängern das Überqueren der Straßen zu erleichtern. Die Zebrastreifen sollen an den folgenden Lokationen angelegt werden: An der Einmündung der Ernst-Abbe-Straße / Altenhöfer-Allee Vor und hinter dem Kreisel Anette-Kolb-Weg / Altenhöfer-Allee zur Querung der Altenhöfer-Allee. Begründung: Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung des Riedbergs und der guten Akzeptanz des Riedbergzentrums hat sich der Verkehr am Riedbergzentrum stark erhöht. Zum Schutz der Fußgänger sollten an den genannten Standorten weitere Zebrastreifen eingerichtet werden, um den Fußgängern ein sicheres Überqueren der genannten Straßen zu ermöglichen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 12 am 25.05.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1232 2012 Die Vorlage OF 117/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme