Radbügel Hochstraße
Begründung
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich der Sperrflächen - Hochstraße 43 und 45 - Hochstraße 39 und 35-37 Radbügel zum Anschließen von Fahrrädern aufstellen zu lassen. Begründung: Der Bereich ist nur ungenügend mit Möglichkeiten zum Anschließen von Fahrrädern versorgt. Auf den genannten Sperrflächen wird Sicht behindernd - und damit gefährdend - illegal geparkt.
Inhalt
Antrag vom 08.12.2019, OF 1169/1
Betreff: Radbügel Hochstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich der Sperrflächen - Hochstraße 43 und 45 - Hochstraße 39 und 35-37 Radbügel zum Anschließen von Fahrrädern aufstellen zu lassen. Begründung: Der Bereich ist nur ungenügend mit Möglichkeiten zum Anschließen von Fahrrädern versorgt. Auf den genannten Sperrflächen wird Sicht behindernd - und damit gefährdend - illegal geparkt.Beratung im Ortsbeirat: 1