Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Innenstadtverkehr: Unnötiges Cruisen und Rasen in der Innenstadt

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

Rasen in der Innenstadt Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Immer wieder kommt es zu den Haupteinkaufszeiten vor, dass übermotorisierte Fahrzeuge an Ampeln in der Innenstadt - beispielsweise an den Fußgängerampeln auf der Neuen Mainzer Straße / Hochstraße auf Höhe des Opernplatzes / Fressgass oder an den Fußgängerampeln am Goetheplatz / Rathenauplatz - übermäßig stark beschleunigen und nach außenstehender Beurteilung die objektiv zulässige Geschwindigkeit in der belebten Innenstadt stark überschreiten und rücksichtslos erheblichen Lärm verursachen. Dies vorangestellt, fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, die Hessische Landespolizei um Kontrollen zu unnötigem Cruisen und Rasen auch in den Haupteinkaufszeiten zu bitten und dazu die Kontrolleinheit Autoposer, Raser und Tuner (KART) einsetzen zu lassen. Begründung: An den Fußgängerampeln halten sich bei Rot zu den Haupteinkaufszeiten regelmäßig sehr viele Passanten auf. Um so mehr müssen Autofahrerinnen und Autofahrer Rücksicht nehmen, sich an die Verkehrsregeln halten und ihre Geschwindigkeit den Verhältnissen anpassen. "Kavalierstarts" und lautstarkes Beschleunigen in der Nähe von umstehenden Passanten sind nicht nur eine Belästigung sondern eine unverantwortliche Gefährdung und müssen unterbunden werden.

Inhalt

Antrag vom 10.12.2019, OF 1161/1

Betreff: Innenstadtverkehr: Unnötiges Cruisen und Rasen in der Innenstadt Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Immer wieder kommt es zu den Haupteinkaufszeiten vor, dass übermotorisierte Fahrzeuge an Ampeln in der Innenstadt - beispielsweise an den Fußgängerampeln auf der Neuen Mainzer Straße / Hochstraße auf Höhe des Opernplatzes / Fressgass oder an den Fußgängerampeln am Goetheplatz / Rathenauplatz - übermäßig stark beschleunigen und nach außenstehender Beurteilung die objektiv zulässige Geschwindigkeit in der belebten Innenstadt stark überschreiten und rücksichtslos erheblichen Lärm verursachen. Dies vorangestellt, fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, die Hessische Landespolizei um Kontrollen zu unnötigem Cruisen und Rasen auch in den Haupteinkaufszeiten zu bitten und dazu die Kontrolleinheit Autoposer, Raser und Tuner (KART) einsetzen zu lassen. Begründung: An den Fußgängerampeln halten sich bei Rot zu den Haupteinkaufszeiten regelmäßig sehr viele Passanten auf. Um so mehr müssen Autofahrerinnen und Autofahrer Rücksicht nehmen, sich an die Verkehrsregeln halten und ihre Geschwindigkeit den Verhältnissen anpassen. "Kavalierstarts" und lautstarkes Beschleunigen in der Nähe von umstehenden Passanten sind nicht nur eine Belästigung sondern eine unverantwortliche Gefährdung und müssen unterbunden werden.Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 37
OBR 1
TO I, TOP 28
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 5576 2020 Die Vorlage OF 1161/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle

Verknüpfte Vorlagen