Aufhebung des eingeschränkten Haltverbotes in der Straße Alt-Nied zwischen Mainzer Landstraße und An der Wörthspitze
Begründung
Haltverbotes in der Straße Alt-Nied zwischen Mainzer Landstraße und An der Wörthspitze Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das derzeitige eingeschränkte Haltverbot zwischen dem Straßenabschnitt Mainzer Landstraße und An der Wörthspitze (Mo-Sa, 8.00 - 16.00 Uhr) aufzuheben und auf Montags bis Freitags von 8.00 - 16.00 Uhr zu begrenzen. Begründung: Die Beschränkung der Gültigkeit des eingeschränkten Haltverbots auf die Tage von Montag bis Freitag ist ausreichend. Auf diese Weise stehen an Samstagen zusätzliche Parkplätze in der Straße Alt-Nied zur Verfügung. Die Maßnahme kann noch vor der geplanten Umgestaltung durch Anpassen der Schilder erfolgen.
Inhalt
Antrag vom 14.08.2016, OF 116/6
Betreff: Aufhebung des eingeschränkten Haltverbotes in der Straße Alt-Nied zwischen Mainzer Landstraße und An der Wörthspitze Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das derzeitige eingeschränkte Haltverbot zwischen dem Straßenabschnitt Mainzer Landstraße und An der Wörthspitze (Mo-Sa, 8.00 - 16.00 Uhr) aufzuheben und auf Montags bis Freitags von 8.00 - 16.00 Uhr zu begrenzen. Begründung: Die Beschränkung der Gültigkeit des eingeschränkten Haltverbots auf die Tage von Montag bis Freitag ist ausreichend. Auf diese Weise stehen an Samstagen zusätzliche Parkplätze in der Straße Alt-Nied zur Verfügung. Die Maßnahme kann noch vor der geplanten Umgestaltung durch Anpassen der Schilder erfolgen.Beratung im Ortsbeirat: 6