Aufhebung des eingeschränkten Haltverbotes in der Straße Alt-Nied zwischen Mainzer Landstraße und An der Wörthspitze
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
Haltverbotes in der Straße Alt-Nied zwischen Mainzer Landstraße und An der Wörthspitze Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das derzeitige eingeschränkte Haltverbot zwischen dem Straßenabschnitt Mainzer Landstraße und An der Wörthspitze (Mo-Sa, 8.00 - 16.00 Uhr) aufzuheben und auf Montags bis Freitags von 8.00 - 16.00 Uhr zu begrenzen. Begründung: Die Beschränkung der Gültigkeit des eingeschränkten Haltverbots auf die Tage von Montag bis Freitag ist ausreichend. Auf diese Weise stehen an Samstagen zusätzliche Parkplätze in der Straße Alt-Nied zur Verfügung. Die Maßnahme kann noch vor der geplanten Umgestaltung durch Anpassen der Schilder erfolgen.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2016, OF 116/6
Betreff: Aufhebung des eingeschränkten
Haltverbotes in der Straße Alt-Nied zwischen Mainzer Landstraße und An der
Wörthspitze Der Ortsbeirat möge
beschließen, der
Magistrat wird gebeten, das derzeitige eingeschränkte Haltverbot zwischen dem
Straßenabschnitt Mainzer Landstraße und An der Wörthspitze (Mo-Sa, 8.00 - 16.00
Uhr) aufzuheben und auf Montags bis Freitags von 8.00 - 16.00 Uhr zu
begrenzen. Begründung: Die Beschränkung der Gültigkeit des eingeschränkten
Haltverbots auf die Tage von Montag bis Freitag ist ausreichend. Auf diese
Weise stehen an Samstagen zusätzliche Parkplätze in der Straße Alt-Nied zur
Verfügung. Die Maßnahme kann
noch vor der geplanten Umgestaltung durch Anpassen der Schilder erfolgen.
Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6
am 30.08.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 424 2016
Die
Vorlage OF 116/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme