Fußgängerbedarfsampel mit Zusatzeinrichtung für Blinde und sehbehinderte Menschen in Höhe Bushaltestelle „Vilbeler Landstraße“ der Buslinie 43
Begründung
Zusatzeinrichtung für Blinde und sehbehinderte Menschen in Höhe Bushaltestelle "Vilbeler Landstraße" der Buslinie 43 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Bushaltestelle "Vilbeler Landstraße der Buslinie 43" in Höhe Vilbeler Landstraße 177 eine Fußgängerbedarfsampel mit Zusatzeinrichtung für Blinde und Sehbehinderte Menschen errichtet werden kann. Begründung: Ein Überqueren der Fahrbahn durch Fußgänger, welche die Haltstellen nutzen wollen ist in diesem Bereich aufgrund der Unübersichtlichkeit und dem hohen Verkehrsaufkommen fast unmöglich. Blinde und Sehbehinderte Menschen können die Straße überhaupt nicht überqueren.
Inhalt
Antrag vom 24.01.2017, OF 116/11
Betreff: Fußgängerbedarfsampel mit Zusatzeinrichtung für Blinde und sehbehinderte Menschen in Höhe Bushaltestelle "Vilbeler Landstraße" der Buslinie 43 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Bushaltestelle "Vilbeler Landstraße der Buslinie 43" in Höhe Vilbeler Landstraße 177 eine Fußgängerbedarfsampel mit Zusatzeinrichtung für Blinde und Sehbehinderte Menschen errichtet werden kann. Begründung: Ein Überqueren der Fahrbahn durch Fußgänger, welche die Haltstellen nutzen wollen ist in diesem Bereich aufgrund der Unübersichtlichkeit und dem hohen Verkehrsaufkommen fast unmöglich. Blinde und Sehbehinderte Menschen können die Straße überhaupt nicht überqueren.Beratung im Ortsbeirat: 11