Sitzbank vor dem Haus Kaiserstraße 61 verlegen
Begründung
verlegen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die kürzlich vor dem Haus Kaiserstraße 61 errichtete Parkbank zu verlegen. Als neuer Standort bietet sich insbesondere der Gehweg schräg gegenüber dem bisherigen Standort vor dem Haus mit der Adresse Kaiserstraße 56 an. Dem Unternehmen in der Kaiserstraße 61 ist nach Verlegung der Sitzbank die Sondernutzung des Gehwegs vor dem Haus als Sommergarten zur beginnenden Saison zu ermöglichen, insoweit der Betreiber die dafür nötigen Bedingungen erfüllt. Begründung: Leider verhindert die vor der Kaiserstraße 61 aufgestellte Sitzbank die erneute Errichtung eines Sommergartens. Dieser bestand mit Ausnahme des vergangenen Jahres vor dem Standort. Die Bank lässt sich leicht verlegen, da andere Standorte in der Nähe denkbar sind.