Übersicht über Kompetenzen des Ortsbeirats jenseits der Geschäftsordnung
Antrag
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu berichten, welche Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung und des Magistrats dem Ortsbeirat über die Geschäftsordnung der Ortsbeiräte hinaus Kompetenzen oder Zuständigkeiten übertragen haben.
Begründung
Mit Beginn der neuen Wahlperiode ist es wichtig, dass alle Ortsbeiratsmitglieder einen vollständigen Überblick über ihre Zuständigkeiten und Befugnisse haben. Neben den in der Geschäftsordnung geregelten Kompetenzen gibt es weitere Beschlüsse, die den Ortsbeiräten Aufgaben übertragen. So erfuhr der Ortsbeirat erst durch die Stellungnahme ST 2254 aus 2023 von dem Magistratsvortrag M 58 aus 2001, der festlegt, dass die konkrete Entscheidung über Schulhoföffnungen nicht von den Stadtverordneten oder dem Magistrat, sondern von den Ortsbeiräten im Einvernehmen mit den Schulen getroffen wird. Eine systematische Zusammenstellung aller solcher Beschlüsse würde die Arbeitsfähigkeit des Ortsbeirats verbessern und neue Mitglieder bei der Einarbeitung unterstützen.