Kontrollen der Stadtpolizei gegen Wildpinkler am Affentorplatz
Vorlagentyp: OF FDP
Antrag
Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, den Bereich Affentorplatz verstärkt durch die Stadtpolizei im Hinblick auf Wildpinkler zu kontrollieren und entsprechende Verwarnungsgelder zu erheben.
Begründung
In der letzten Zeit häufen sich Beschwerden über das Wildpinkeln am Affentorplatz und den damit einhergehenden Belästigungen. Gem. § 9 Abs. 2 der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Frankfurt ist das Wildpinkeln verboten und kann gem. § 13 Abs. 3 Nr. 7 Gefahrenabwehrverordnung als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 € geahndet werden. Die geltenden Rechtsregelungen müssen umgesetzt werden, um den Belästigungen Einhalt zu gebieten.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
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30. Sitzung OBR 5
TO I
Einstimmige Annahme