Verkehrssituation am Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer (II)
Begründung
Vorgang: OM 3294/18 OBR 5; ST 1728/18 Der Magistrat wird gebeten, das Parkverbot entlang der Friedhofsmauer am Hainer Weg zu überarbeiten. Der Ortsbeirat schlägt vor, das Parken auf der westlichen Seite des Hainer Wegs nur mittels Parkscheibe für zwei Stunden im Zeitraum von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr zu erlauben oder andere Maßnahme zu ergreifen, um das Dauerparken von LKWs dort zu unterbinden. Begründung: Der Hainer Weg ist entlang der Friedhofsmauer, in erster Linie von LKWs, mittlerweile derart zugeparkt, dass ein Begegnungsverkehr nur noch bedingt möglich ist. Dabei ist der Hainer Weg für Bewohnerinnen und Bewohner der Siedlung zwischen Bergkirche und Goetheturm, aus der Innenstadt kommend, der einzige Zuweg. Gleichzeitig fehlen für Besucherinnen und Besucher des Friedhofes Parkmöglichkeiten. Auch könnte so dem, auch in den vergangenen Wochen immer wieder vorgekommenen, Zuparken des Verkehrsspiegels durch LKWs an der Einmündung des Bergesgrundweges begegnet werden. Durch Einführung des Parkens mit Parkscheibe, begrenzt auf 2 Stunden, könnte hier die Situation erheblich verbessert werden. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme ST 1728 vom 03.09.2018 darauf verwiesen, dass er lediglich in ländlichen Bereichen der Stadt die Einführung von Parkscheiben befürwortet. Bei dem genannten Abschnitt des Hainer Wegs handelt es sich um einen solchen Bereich. An den Hainer Weg grenzt dort auf der wesentlichen Seite der Südfriedhof und an der östlichen Seite befinden sich Schrebergärten. Weiterhin ist der Verweis seitens des Magistrates auf Kurzzeitparkmöglichkeiten am Eingang des Südfriedhofes auf der Seite der Darmstädter Landstraße aus zwei Gründen unschlüssig. Erstens sind die dortigen Parkmöglichkeiten kostenpflichtig. Ein Friedhofsbesuch sollte aber nicht mit Kosten verbunden sein. Zweitens kann dies eine Verlängerung der Laufwegstrecke für Friedhofsbesucher zur Folge haben, was gerade für in der Mobilität eingeschränkte Menschen besonders belastend ist.