Zustand von Wohngebäuden der ABG Hier: Schwarzerlenweg 106
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
Hier: Schwarzerlenweg 106 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die B 402 zu Abs. 2 der OA 198/2022 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. Ferner
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 17.11.2024,
OF 1123/6 Betreff: Zustand von Wohngebäuden der ABG
Hier: Schwarzerlenweg 106 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die B 402 zu Abs. 2 der OA 198/2022 wird als
Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. Ferner möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
der Magistrat wird aufgefordert, I. von der ABG die Informationen einzuholen, wie
hoch 1. die Baukosten eines zusätzlichen
Aufzuges sind, 2. die
Betriebskosten eines zusätzlichen Aufzuges in diesem Zusammenhang sind, 3. die den Mietern entstehenden
Mehrkosten bei Miete und Umlagen sind. II. die ABG aufzufordern, ein Reparatur- und
Wartungskonzept vorzulegen, damit ein Ausfall des Aufzuges innerhalb kürzester
Zeit (höchstens 48 Stunden) behoben werden kann. Ein solches Reparatur- und
Wartungskonzept muss natürlich für alle der ABG gehörenden Wohnhochhäuser
gelten. Das Reparaturkonzept muss auch die kurzfristige Zugriffsmöglichkeit auf
Ersatzteile beinhalten. III: Die ABG aufzufordern, bei einem längerem Ausfall
des Aufzuges - d.h. ab dem 3. Tag -den Mietern, die immobil sind oder durch
Alter und Krankheit nicht in der Lage sind, das Haus zu verlassen, auf Kosten
der ABG die Besorgungen des täglichen Bedarfs zu erledigen und die
Medikamente zu beschaffen, die in der Zeit besorgt werden müssen. Zudem ist
Pflegekräften und Pflegeeinrichtungen, die Mieter versorgen, abhängig vom
Stockwerk eine Extravergütung zu zahlen, da weniger Personen in der gleichen
Zeit gepflegt werden können bzw. Überstunden gemacht werden müssen, da das
Pflegepersonal gezwungen ist, ohne eigenes Verschulden mehr Zeit für die Pflege
einer Person wegen des nicht nutzbaren Aufzuges aufzubringen. IV. Eine Mieterversammlung mit
ABG und Ortsbeirat anzuberaumen, um eine gemeinsame Entscheidung
herbeizuführen, ob die Mieter die Mehrkosten eines zusätzlichen Aufzuges tragen
möchten oder lieber die "Ersatz- und Unterstützungsmaßnahmen" im Falle eines
Aufzugsausfalles in Anspruch nehmen wollen. Begründung: In diesem wie auch in vielen anderen Frankfurter
Hochhäusern leben viele ältere Menschen, die auf einen funktionstüchtigen
Aufzug angewiesen sind. Viele sind auch deshalb in ein Hochhaus gezogen, da sie
in anderen Siedlungshäusern, die nicht als Hochhaus gelten, keine Aufzüge
vorfinden und somit im Alter mobilitätseingeschränkt sind. Leider fallen in letzter Zeit viel zu
häufig Aufzüge aus, da diese auch überaltert sind. Im Schwarzerlenweg ist der
Aufzug leider auch nicht zum ersten Mal ausgefallen und es ist dringend darüber
nachzudenken, einen zweiten Aufzug einzubauen bzw. ein Reparatur- und
Wartungskonzept zu erarbeiten, damit künftig kein Ausfall mehr länger als 2
Tage dauert. Sollte ein längerer Ausfall trotzdem entstehen, muss seitens des
Vermieters sichergestellt sein, dass die Menschen und hier vor allem die
älteren, kranken oder mobilitätseingeschränkten Mieter und Mieterinnen mit dem
täglichen Bedarf und der medizinischen Versorgung, die sie benötigen, versorgt
sind. Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Bericht des
Magistrats vom 28.10.2024, B 402 Beratung
im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6
am 26.11.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung OA 511 2024
1. a) Die
Vorlage B 402 wird als Zwischenbericht unter Hinweis auf OA 511 zur Kenntnis
genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage
ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen.
2. Die Vorlage
OF 1123/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU, FDP, BFF und
fraktionslos