Entsiegelung von Flächen Ackermannstraße 72 bis 74
Antrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die gepflasterten Flächen rechts und links des Fußgängerüberwegs in der Ackermannstraße 72-74 zu entsiegeln.
Begründung
Die Entsiegelung von Flächen stellt ein wichtiges Handlungsfeld der städtischen Klimaanpassung dar. Gerade aufgrund der dichten Bebauung in der Friedrich-Ebert-Siedlung ist es sinnvoll auch kleinere Flächen zu entsiegeln. Die Flächen rechts und links des Fußgängerüberwegs in der Ackermannstraße 72-74 sind u. a. durch Poller abgegrenzt und werden daher nicht mehr als Parkfläche genutzt. Daher würde eine Entsiegelung keinen Nachteil für die Anwohnerinnen und Anwohner bedeuten. Im Falle einer Feuerwehrzufahrt wären auch ein Schotterrasen oder Rasengittersteine möglich.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Einstimmige Annahme