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Einrichtung einer Linksabbiegerspur zur Europäischen Schule Frankfurt

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

zur Europäischen Schule Frankfurt Vorgang: OM 4090/15 OBR 8; ST 1000/15 Mit seinem Antrag OM4090 bat der Ortsbeirat 2015 um die Einrichtung einer Linksabbiegerspur zur Europäischen Schule Frankfurt. Diesem wurde mit der ST1000 vom 10.07.2015 entsprochen. Eine Umsetzung der mit vergleichsweise geringem Aufwand verbundenen Maßnahme erfolgte bisher leider nicht.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2017, OF 112/8 Betreff: Einrichtung einer Linksabbiegerspur zur Europäischen Schule Frankfurt Vorgang: OM 4090/15 OBR 8; ST 1000/15 Mit seinem Antrag OM4090 bat der Ortsbeirat 2015 um die Einrichtung einer Linksabbiegerspur zur Europäischen Schule Frankfurt. Diesem wurde mit der ST1000 vom 10.07.2015 entsprochen. Eine Umsetzung der mit vergleichsweise geringem Aufwand verbundenen Maßnahme erfolgte bisher leider nicht. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten die mit der Stellungnahme (ST1000/15) zugesagte Maßnahme schnellstmöglich umzusetzen. Begründung: Da keine Änderungen an den vorliegenden Umständen eingetreten sind wird die Begründung zur OM4090 vom 23.04.2015 zitiert: "Aufgrund einer fehlenden Fahrspur für Linksabbieger wird der Verkehr vor der ESF gerade in den Stoßzeiten erheblich beeinträchtigt. Häufig stauen sich Fahrzeuge bis zur Einmündung des GerhartHauptmann-Rings auf dem Praunheimer Weg. Hiervon beeinträchtigt werden auch die Busse der Linien 72 und 73. Entsprechend groß ist der Druck für Linksabbieger, möglichst jede kleine Lücke im Gegenverkehr zu nutzen, um zügig auf das Gelände der ESF zu gelangen und somit die Straße freizugeben. Dies geht unweigerlich zulasten einer bedächtigen Fahrweise. Die Einrichtung einer solchen Spur ist überdies mit geringen Mitteln möglich, da der Praunheimer Weg in diesem Bereich zweispurig ausgebaut ist, wovon eine "ehemalige" Fahrspur als Parkzone genutzt wird." Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.04.2015, OM 4090 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2015, ST 1000 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 8 am 09.03.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1333 2017 Die Vorlage OF 112/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme