Einrichtung einer Linksabbiegerspur zur Europäischen Schule Frankfurt
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
zur Europäischen Schule Frankfurt Vorgang: OM 4090/15 OBR 8; ST 1000/15 Mit seinem Antrag OM4090 bat der Ortsbeirat 2015 um die Einrichtung einer Linksabbiegerspur zur Europäischen Schule Frankfurt. Diesem wurde mit der ST1000 vom 10.07.2015 entsprochen. Eine Umsetzung der mit vergleichsweise geringem Aufwand verbundenen Maßnahme erfolgte bisher leider nicht.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2017, OF 112/8
Betreff: Einrichtung einer Linksabbiegerspur
zur Europäischen Schule Frankfurt Vorgang: OM 4090/15 OBR 8; ST 1000/15 Mit seinem Antrag OM4090 bat der
Ortsbeirat 2015 um die Einrichtung einer Linksabbiegerspur zur Europäischen
Schule Frankfurt. Diesem wurde mit der ST1000 vom 10.07.2015 entsprochen. Eine
Umsetzung der mit vergleichsweise geringem Aufwand verbundenen Maßnahme
erfolgte bisher leider nicht. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat
beschließen: Der Magistrat wird gebeten die mit
der Stellungnahme (ST1000/15) zugesagte Maßnahme schnellstmöglich
umzusetzen. Begründung: Da keine Änderungen an den vorliegenden Umständen
eingetreten sind wird die Begründung zur OM4090 vom 23.04.2015 zitiert:
"Aufgrund einer fehlenden Fahrspur für Linksabbieger wird der Verkehr vor der
ESF gerade in den Stoßzeiten erheblich beeinträchtigt. Häufig stauen sich
Fahrzeuge bis zur Einmündung des GerhartHauptmann-Rings auf dem Praunheimer
Weg. Hiervon beeinträchtigt werden auch die Busse der Linien 72 und 73.
Entsprechend groß ist der Druck für Linksabbieger, möglichst jede kleine Lücke
im Gegenverkehr zu nutzen, um zügig auf das Gelände der ESF zu gelangen und
somit die Straße freizugeben. Dies geht unweigerlich zulasten einer bedächtigen
Fahrweise. Die Einrichtung einer solchen Spur ist überdies mit geringen Mitteln
möglich, da der Praunheimer Weg in diesem Bereich zweispurig ausgebaut ist,
wovon eine "ehemalige" Fahrspur als Parkzone genutzt wird." Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 23.04.2015, OM 4090
Stellungnahme des
Magistrats vom 10.07.2015, ST 1000
Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 8
am 09.03.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1333 2017
Die
Vorlage OF 112/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme