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Laubbläser ersetzen durch Kleinkehrmaschinen - mehr Ruhe und Biodiversität

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Antrag

Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat möge seine Dienstleister anweisen lassen, auf Laubbläser zu verzichten und stattdessen für Laubarbeiten lautlose Geräte wie Kleinkehrmaschinen vorzuschreiben.

Begründung

Viele private Liegenschaften im Ortsbezirk 1 gehen dazu über, statt ohrenbetäubender Laubbläser auf "lautlose Kehrmaschinen" zu setzen. Laubbläser vernichten viele Kleinstlebewesen und erzeugen viel Lärm. Die lautlosen Kehrmaschinen dagegen schützen die Lebewesen und sind leise. Nach Auskunft des Bedienpersonals sind die Kehrmaschinen mindestens genauso effektiv wie die Laubbläser.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 26
OBR 1
TO I, TOP 40
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 4972 2024 Die Vorlage OF 1113/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor folgenden Wortlaut enthält: "Der Magistrat wird gebeten, seine Dienstleister anzuweisen, auf Laubbläser zu verzichten und stattdessen für Laubarbeiten lautlose Geräte wie bspw. Kleinkehrmaschinen, Rechen und Laubbesen vorzuschreiben."
Zustimmung:
Alle