Radweg Katharinenpforte zwischen Bleidenstraße und Roßmarkt farbig markieren
Begründung
Bleidenstraße und Roßmarkt farbig markieren Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gemäß § 3 Absatz 3 Satz 1 bis 3 Geschäftsordnung der Ortsbeiräte auf, den Radweg in dem im Betreff genanntem Bereich farbig und in einer Breite von mindestens 2,50 Metern markieren zu lassen. Begründung: Diese stark befahrene Radroute (Zeilumfahrung) wird nicht nur durch den aus der Holzgraben kommendem Verkehr, sondern auch von dem aus Richtung Roßmarkt entgegenkommenden Abbiegeverkehr behindert. Oft wird auf dem Radweg geparkt und eine zusätzliche Gefahrenquelle geschaffen. Eine farbliche Markierung kann Abhilfe schaffen.
Inhalt
Antrag vom 06.11.2019, OF 1113/1
Betreff: Radweg Katharinenpforte zwischen Bleidenstraße und Roßmarkt farbig markieren Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gemäß § 3 Absatz 3 Satz 1 bis 3 Geschäftsordnung der Ortsbeiräte auf, den Radweg in dem im Betreff genanntem Bereich farbig und in einer Breite von mindestens 2,50 Metern markieren zu lassen. Begründung: Diese stark befahrene Radroute (Zeilumfahrung) wird nicht nur durch den aus der Holzgraben kommendem Verkehr, sondern auch von dem aus Richtung Roßmarkt entgegenkommenden Abbiegeverkehr behindert. Oft wird auf dem Radweg geparkt und eine zusätzliche Gefahrenquelle geschaffen. Eine farbliche Markierung kann Abhilfe schaffen.Beratung im Ortsbeirat: 1