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Radbügel AOK Battonnstraße

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gemäß § 3 Absatz 3 Satz 1 bis 3 Geschäftsordnung der Ortsbeiräte auf, im Bereich des AOK-Gebäudes in der Battonnstraße eine ausreichende Anzahl an Fahrradbügeln installieren zu lassen. Begründung: Die Geschäftsräume der AOK werden täglich von einer große Anzahl von Kunden besucht. Hinzu kommen die dort arbeitenden Menschen. Es gibt so gut wie keine Möglichkeiten zum Abstellen und Anschließen von Fahrrädern. Oft werden Räder an die Geländer der Rampen angekettet, was insb. Personen im Rollstuhl behindern kann. Im Bereich rechts der Treppe ist genügend Platz für eine große Anzahl von Radbügeln vorhanden.

Inhalt

Antrag vom 06.11.2019, OF 1112/1

Betreff: Radbügel AOK Battonnstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gemäß § 3 Absatz 3 Satz 1 bis 3 Geschäftsordnung der Ortsbeiräte auf, im Bereich des AOK-Gebäudes in der Battonnstraße eine ausreichende Anzahl an Fahrradbügeln installieren zu lassen. Begründung: Die Geschäftsräume der AOK werden täglich von einer große Anzahl von Kunden besucht. Hinzu kommen die dort arbeitenden Menschen. Es gibt so gut wie keine Möglichkeiten zum Abstellen und Anschließen von Fahrrädern. Oft werden Räder an die Geländer der Rampen angekettet, was insb. Personen im Rollstuhl behindern kann. Im Bereich rechts der Treppe ist genügend Platz für eine große Anzahl von Radbügeln vorhanden.Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 36
OBR 1
TO I, TOP 17
Abgelehnt
Die Vorlage OF 1112/1 wird abgelehnt.
Zustimmung:
SPD CDU U.B
Ablehnung:
Grüne Linke FDP Die Partei
Enthaltung:
BFF