Radbügel AOK Battonnstraße
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gemäß § 3 Absatz 3 Satz 1 bis 3 Geschäftsordnung der Ortsbeiräte auf, im Bereich des AOK-Gebäudes in der Battonnstraße eine ausreichende Anzahl an Fahrradbügeln installieren zu lassen. Begründung: Die Geschäftsräume der AOK werden täglich von einer große Anzahl von Kunden besucht. Hinzu kommen die dort arbeitenden Menschen. Es gibt so gut wie keine Möglichkeiten zum Abstellen und Anschließen von Fahrrädern. Oft werden Räder an die Geländer der Rampen angekettet, was insb. Personen im Rollstuhl behindern kann. Im Bereich rechts der Treppe ist genügend Platz für eine große Anzahl von Radbügeln vorhanden.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 06.11.2019,
OF 1112/1 Betreff: Radbügel AOK Battonnstraße
Der
Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat
(OM) beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gemäß § 3 Absatz
3 Satz 1 bis 3 Geschäftsordnung der Ortsbeiräte auf, im Bereich des
AOK-Gebäudes in der Battonnstraße eine ausreichende Anzahl an Fahrradbügeln
installieren zu lassen. Begründung: Die Geschäftsräume der AOK werden täglich von einer
große Anzahl von Kunden besucht. Hinzu kommen die dort arbeitenden Menschen. Es
gibt so gut wie keine Möglichkeiten zum Abstellen und Anschließen von
Fahrrädern. Oft werden Räder an die Geländer der Rampen angekettet, was insb.
Personen im Rollstuhl behindern kann. Im Bereich rechts der Treppe ist genügend
Platz für eine große Anzahl von Radbügeln vorhanden. Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1
am 26.11.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 1112/1 wird abgelehnt.
Abstimmung:
SPD, CDU und U.B. gegen GRÜNE, LINKE., FDP und Die
PARTEI (= Annahme); BFF (= Enthaltung)