Sindlingen: Abgrenzung des Fußballfeldes auf dem Ampelspielplatz
Begründung
auf dem Ampelspielplatz Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Fußballfeld auf dem Ampel-Spielplatz in der Sindlinger Bahnstraße 147 durch Netze hinter den Toren von dem restlichen Spielplatz abgegrenzt werden kann. Begründung: Die Quartiersmanagerin kam auf die Antragstellerin zu und bemängelte das Fehlen von Netzen hinter den Toren auf dem Ampel-Spielplatz. Dadurch werden die restlichen Spielplatzbesucher von den am Tor vorbeifliegenden Fußbällen gestört. Auch die Fußball spielenden Kinder äußerten den Wunsch nach Netzen, die das Fußballspielen auf dem Fußballfeld erleichtern würden.
Inhalt
Antrag vom 25.08.2019, OF 1098/6
Betreff: Sindlingen: Abgrenzung des Fußballfeldes auf dem Ampelspielplatz Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Fußballfeld auf dem Ampel-Spielplatz in der Sindlinger Bahnstraße 147 durch Netze hinter den Toren von dem restlichen Spielplatz abgegrenzt werden kann. Begründung: Die Quartiersmanagerin kam auf die Antragstellerin zu und bemängelte das Fehlen von Netzen hinter den Toren auf dem Ampel-Spielplatz. Dadurch werden die restlichen Spielplatzbesucher von den am Tor vorbeifliegenden Fußbällen gestört. Auch die Fußball spielenden Kinder äußerten den Wunsch nach Netzen, die das Fußballspielen auf dem Fußballfeld erleichtern würden.Beratung im Ortsbeirat: 6