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Ausweisung der Herweghstraße als verkehrsberuhigte Zone

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Antrag

Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, die Herweghstraße als verkehrsberuhigte Zone gemäß § 45 Abs. 1b Nr. 5 StVO auszuweisen. Die entsprechende Beschilderung mit den Verkehrszeichen VZ 325.1 (Beginn der Verkehrsberuhigten Zone) und VZ 325.2 (Ende der Verkehrsberuhigten Zone) soll dabei angebracht werden. Diese Maßnahme dient dem Schutz der spielenden Kinder, der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden und der Stärkung der Wohnqualität in der Herweghstraße.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 43
OBR 10
TO II, TOP 6
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 7757 2025 Die Vorlage OF 1158/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle

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