Verzehrverbot von Alkohol auf dem Adlhochplatz
Begründung
Adlhochplatz Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung, ein Verzehrverbot von Alkohol auf dem Adlhochplatz zu beschließen Begründung: Wie in allen Großstädten klagen auch in Frankfurt Bürgerinnen und Bürger speziell in den Sommermonaten über Lärmbelästigung in der Öffentlichkeit durch alkoholisierte Menschenansammlungen. Derartige Trinkgelage stören die Nachtruhe sowie das subjektive und objektive Sicherheitsempfinden der Anwohner. Im Bereich des Ortsbeirates 5 ist eine solche Problematik seit Jahren vor allem am Adlhochplatz in Sachsenhausen zu beobachten. Alle vorgelagerten Maßnahmen wie zum Beispiel Straßensozialarbeit und Gespräche blieben ohne Ergebnis. Die Erfahrungen in anderen Städten sind überwiegend positiv. Insbesondere die bislang betroffene Wohnbevölkerung hat diesen Schritt überaus positiv aufgenommen. Die zusätzlichen Reinigungskosten für den Adlhochplatz und anderen betroffenen Standorten, die bislang ausschließlich die Stadt Frankfurt zu tragen hatte, dürften nach einem solchen Verzehrverbot entfallen. Nicht zuletzt verweisen wir auch auf den erwiesenen Zusammenhang von Straftaten unter Alkoholeinfluss - insbesondere was Sachbeschädigungs- und Körperverletzungsdelikte anbelangt.