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Böllerverbot im Neuen Rebstockpark

Vorlagentyp: OF SPD

Antrag

Ein striktes Böllerverbot im Neuen Rebstockpark mit sofortiger Wirkung anzuordnen.

Begründung

Der neue Rebstockpark wird von vielen Menschen genutzt, um sich zu erholen, Sport zu treiben und die Natur zu genießen. Die Böller sorgen jedes Jahr für eine massive Verhüllung des Parks, die teilweise mehrere Wochen anhält. Aufräumkosten können durch ein Verbot reduziert werden. Im Park leben unterschiedliche Vögel und Wildtiere, die sich zur Nachtruhe in der Grünanlage sammeln. Zudem wohnen in der direkten Nachbarschaft vermehrt Hunde und Katzen, die alle durch die über stunden- und tagelang anhaltende massive Lärmbelästigung der Böller in Angst und Panik versetzt werden. Laut Nabu Hessen werden zu nur Silvester 15% der der jährlich im Straßenverkehr abgegebenen Feinstaubmenge freigesetzt. Diese schadet Mensch und Tier und ist generell in der Sinnhaftigkeit zu hinterfragen. Nabu, sowie der BUND sprechen sich generell für ein Böllerverbot aus. Der Wunsch des Böllerverbots im neuen Rebstockpark wurde der Antragstellerin von Anwohner*innen mehrfach zugetragen.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 37
OBR 2
TO I, TOP 17
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 6529 2025 Die Vorlage OF 1073/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Grüne SPD Linke BFF ÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
FDP