Der Rebstockpark ist kein Parkplatz!
Begründung
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, einer wiederholten Zweckentfremdung des Rebstockparks entgegenzuwirken und dort für Veranstaltungen keine Parkplätze mehr zu gewähren und dort auch keine Großveranstaltungen mehr durchzuführen zu lassen. Begründung: Während der Messe IAA vom 12.-22. September 2019 wurden die Grünflächen des Rebstockparks als Parkplatz genutzt. Die Fahrzeuge parkten dabei bis an den Weiher, sodass der Park nicht mehr für die Bürgerinnen und Bürger nutzbar war. Zuvor fand vom 5.-6. Juli 2019 das Wireless Festival statt, das - neben dem Lärm - zu erheblichen Beschädigungen und entsprechenden Beschwerden führte. Der Rebstockpark ist ein wichtiges Naherholungsgebiet auch für die Bürgerinnen und Bürger aus dem Ortsbezirk 1 und keine Nutzfläche.