Außengastronomie in der Diesterwegstraße
Begründung
Diesterwegstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob es im Bereich vor dem Lokal a Tavola! in der Diesterwegstraße möglich ist, eine Außengastronomie einzurichten. Die Gestattung der Sondernutzung soll auf 3 Sommermonate beschränkt werden. Die Außengastronomie ist täglich ab 22.00 Uhr komplett abzubauen. Begründung: Durch die zeitweise Einrichtung einer Außengastronomie in der Diesterwegstraße kann der öffentliche Raum deutlich aufgewertet und der Bereich um den Schweizer Platz attraktiver gestaltet werden. Durch die zeitliche Begrenzung auf 3 Sommermonate und den Abbau der Außengastronomie jeweils um 22.00 Uhr werden die Beeinträchtigungen auf ein Minimum reduziert. Die Bedürfnisse der Anwohnerinnen und Anwohner werden dadurch entsprechend berücksichtigt.
Inhalt
Antrag vom 26.02.2015, OF 1045/5
Betreff: Außengastronomie in der Diesterwegstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob es im Bereich vor dem Lokal a Tavola! in der Diesterwegstraße möglich ist, eine Außengastronomie einzurichten. Die Gestattung der Sondernutzung soll auf 3 Sommermonate beschränkt werden. Die Außengastronomie ist täglich ab 22.00 Uhr komplett abzubauen. Begründung: Durch die zeitweise Einrichtung einer Außengastronomie in der Diesterwegstraße kann der öffentliche Raum deutlich aufgewertet und der Bereich um den Schweizer Platz attraktiver gestaltet werden. Durch die zeitliche Begrenzung auf 3 Sommermonate und den Abbau der Außengastronomie jeweils um 22.00 Uhr werden die Beeinträchtigungen auf ein Minimum reduziert. Die Bedürfnisse der Anwohnerinnen und Anwohner werden dadurch entsprechend berücksichtigt.Beratung im Ortsbeirat: 5