Bauvorhaben Wilhelm-Busch-Straße Nr. 56/Nazarener-Gemeinde
Vorlagentyp: OF GRÜNE, SPD, FDP
Begründung
56/Nazarener-Gemeinde Die Gemeinde plant den Neubau eines großen Wohnkomplexes - in dem auch Gemeinderäume und eine Arztpraxis vorgesehen sind - mit 4 Voll- und einem Staffelgeschoss mit Überbauung der Grünflächen. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten:
- Ob im eingereichten Plan die Vorgartensatzung berücksichtigt wurde.
- Ob es ein qualifizierter Freiflächenplan - mit Fußwegen und Kinderspielplatz - vorliegt und falls nein, ob dieser angefordert werden kann.
- Bereits heute gibt es auf den beiden Grundstücken der Kirchengemeinde viel versiegelte Fläche, deshalb die Frage ob die Auflage erfolgen kann, eine Tiefgarage (zumindest für die Gewerbeetage) zu errichten, statt die Grünfläche mit Parkflächen zu versiegen.
- Mit bis zu welchem Gewicht die im Boden liegende Entwässerung überfahren werden kann.
- Ob ein Entwässerungsgesuch bereits eingereicht wurde, dies im Hinblick auf die in Zukunft insgesamt versiegelte Fläche.
- Weshalb konnten in einem anderen B-Plan Gebiet in Frankfurt die Baufenster nicht vergrößert werden, obwohl 0,4 nicht erreicht wurde, aber bei diesem Bauvorhaben (0,3) das Baufenster deutlich vergrößert wird.
- Ob die Zufahrt auf der Wilhelm-Busch-Straße - da in der Nähe der Kreuzung - von dem Straßenverkehrsamt geprüft wurde.
- Ob die Zufahrt Wilhelm-Busch-Straße untersagt werden kann, weil dort eine verkehrsberuhigte Zone eingerichtet wurde und diese Straße bei Durchfahrtsmöglichkeit ab Hügelstraße als Schleichweg bei morgendlichem und abendlichem Stau verwendet werden könnte.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2016, OF 1040/9
Betreff: Bauvorhaben Wilhelm-Busch-Straße Nr.
56/Nazarener-Gemeinde Die Gemeinde plant den Neubau
eines großen Wohnkomplexes - in dem auch Gemeinderäume und eine Arztpraxis
vorgesehen sind - mit 4 Voll- und einem Staffelgeschoss mit Überbauung der
Grünflächen.
Der Ortsbeirat wolle
beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen
und zu berichten:
1. Ob im eingereichten Plan die Vorgartensatzung
berücksichtigt wurde. 2. Ob
es ein qualifizierter Freiflächenplan - mit Fußwegen und Kinderspielplatz -
vorliegt und falls nein, ob dieser angefordert werden kann. 3. Bereits heute gibt es auf den
beiden Grundstücken der Kirchengemeinde viel versiegelte Fläche, deshalb die
Frage ob die Auflage erfolgen kann, eine Tiefgarage (zumindest für die
Gewerbeetage) zu errichten, statt die Grünfläche mit Parkflächen zu
versiegen. 4. Mit bis zu
welchem Gewicht die im Boden liegende Entwässerung überfahren werden kann.
5. Ob ein Entwässerungsgesuch
bereits eingereicht wurde, dies im Hinblick auf die in Zukunft insgesamt
versiegelte Fläche. 6.
Weshalb konnten in einem anderen B-Plan Gebiet in Frankfurt die Baufenster
nicht vergrößert werden, obwohl 0,4 nicht erreicht wurde, aber bei diesem
Bauvorhaben (0,3) das Baufenster deutlich vergrößert wird. 7. Ob die Zufahrt auf der
Wilhelm-Busch-Straße - da in der Nähe der Kreuzung - von dem Straßenverkehrsamt
geprüft wurde. 8. Ob die
Zufahrt Wilhelm-Busch-Straße untersagt werden kann, weil dort eine
verkehrsberuhigte Zone eingerichtet wurde und diese Straße bei
Durchfahrtsmöglichkeit ab Hügelstraße als Schleichweg bei morgendlichem und
abendlichem Stau verwendet werden könnte. Antragsteller:
GRÜNE
SPD
FDP
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Antrag vom
04.02.2016, OF
1034/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 9
am 18.02.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: 1.
Die
Vorlage OF 1034/9 wurde zurückgezogen. 2.
Die
Vorlage OF 1040/9 wurde zurückgezogen.